Erster Prozesstag des Verfahrens gegen antifaschistische Ultras
Am Donnerstag, den 28.01.2016, wurde der Prozess gegen Valentin und die antifaschistischen Ultras M und S eröffnet. Ihnen werden verschiedene Delikte im Zusammenhang mit körperlichen Auseinandersetzungen mit Neonazis und/oder Fußballfans vorgeworfen.
Das Umfeld des Prozesses war geprägt von einem massiven Polizeiaufgebot und peniblen Kontrollen. Allein im Gerichtssaal waren gut ein Dutzend Polizist_innen anwesend, im Umfeld des Gerichtsgebäudes weitere.
Handys, Schals und ähnliches durften nicht mit in den Gerichtssaal genommen werden. Zudem wurde kontrolliert, ob unter der Kleidung der Zuschauer_innen Embleme, Schriftzeichen und Applikationen als Solidaritätsbekundungen mit den Angeklagten getragen wurden. Gestützt wurden diese Kontrollen auf eine am 16.01.2016 erlassene Sicherheitsverfügung des Gerichts, die das Tragen solcher Symbole im Gericht untersagte. Rechtsanwalt Jan Sürig, der einen der Angeklagten vertritt, beantragte, dieses Verbot aufzuheben. Es sei ein Eingriff in die Meinungsfreiheit und nicht verständlich, warum eine schlichte Meinungsäußerung im Gerichtssaal nicht erlaubt sein solle. Meinungsäußerungen, die sich gegen die Angeklagten richteten, würden durch die Verfügung nicht beschnitten. Zudem würde dieses Verbot nur Linke betreffen, da eventuell anwesende Neonazis wohl kaum Solidarität mit Valentin bekunden würden. Währenddessen wäre die Forderung nach einer harten Bestrafung Valentins im Saal wohl erlaubt.
Der Staatsanwalt beantragte, den Antrag abzulehnen mit der Begründung, dass sitzungspolizeiliche Maßnahmen dem vorsitzenden Richter oblägen und führte aus, dass die Kontrollen gerechtfertigt seien, da die Unterstützer_innen Valentins größtenteils aus der antifaschistischen Ultrazene stammten. Diese hätte laut Medienberichten angeblich Angriffe auf die Justiz angekündigt. Der vorsitzende Richter schloss sich dem an. Inwiefern T-Shirts mit Solidaritätsbekundungen für die Angeklagten eine Gefahr für den ordentlichen Ablauf des Prozesses darstellen könnten und weshalb dies nicht auch für neonazistische Symbole gelten solle, ließen Staatsanwalt und Vorsitzender allerdings offen.
Der Antrag wurde dennoch abgelehnt.
Unberührt blieb davon allerdings, dass Valentin sich mit einer Akte vor den Kameras der anwesenden Journalist_innen schützen konnte, auf deren Deckel ‘Free Valentin’ stand. Laut Staatsanwalt sei diese Aufschrift auf dem Aktendeckel ‘nicht sachdienlich’. Eine weitere Diskussion wurde durch den Vorsitzenden unterbunden.
Am Ende des Prozesstages beantragte Jan Sürig, dass zumindest das Tragen der in der Neonaziszene beliebten Marke ‘Thor Steinar’ im Gerichtssaal untersagt sein möge. Darüber wurde an dieser Stelle vom Gericht nicht entschieden.
Trotz der Schikanen im Vorfeld war der Andrang so groß, dass einige Menschen vor dem Gericht warten mussten, da laut der anwesenden Polizist_innen der Saal voll gewesen sei.
Auch bei der Aufnahme der Personalien der Angeklagten zeigte sich der Staatsanwalt uneinsichtig.
Rechtsanwalt Jan Sürig bat darum, dass sein Mandant seine derzeitige Wohnanschrift nicht nennen müsse. Dies angesichts des großen öffentlichen Interesses und der Tatsache, dass die in Bremen bestehenden Neonazi-Strukturen ‘lebhaftes Interesse’ an der Anschrift hätten. Ungeachtet dieser Begründung bestand der Staatsanwalt auf der Nennung der Adresse, ohne dass ein Grund dafür ersichtlich wurde. Das Gericht gab der Bitte des Angeklagten jedoch statt.
Rechtsanwalt Horst Wesemann, Verteidiger von Valentin, beantragte zudem, den Vertreter der Staatsanwaltschaft aus dem Gerichtssaal entfernen zu lassen, da dieser als Zeuge einer im Rahmen des Ermittlungsverfahrens durchgeführten Hausdurchsuchung in Betracht käme. Diesem Antrag wurde nicht stattgegeben.
Es folgte ein weiterer Antrag von Rechtsanwalt Horst Wesemann. Er forderte die Einstellung des Verfahrens, da ein fairer Prozess nicht mehr möglich und zudem einseitig gegen Linke ermittelt worden sei.
Wesemann nahm Bezug auf die derzeitige politische Stimmung in Deutschland, die täglichen rassistischen und nationalistischen Angriffe, regelmäßige Brandanschläge und die Unfähigkeit der Polizei, die Täter_innen zu ermitteln.
Er nahm auch Bezug auf das absurd nachsichtige Vorgehen der Polizei, als bei einem Spiel des SV Werder Bremen gegen den HSV etwa 130 Hooligans, darunter eine Vielzahl bekannter und rechtsextremer Schläger, auf einem Schiff vermummt und mit einem Transparent in Richtung Weserstadion fuhren.
Damals kontrollierte die Polizei nur etwa 40 der Anwesenden oberflächlich, schritt nicht gegen die Vermummung ein und ließ zu, dass die Nazi-Hools sich anschließend frei in der Stadt bewegen und Journalist_innen und vermeintlich Linke bedrohen und angreifen konnten.
Ebenso stellte Horst Wesemann einen Vergleich mit dem Verhalten der Justiz und Polizei im so genannten ‘Ostkurvensaalprozess’ und der Auseinandersetzung am Verdener Eck auf.
Des Weiteren sei die Polizei mehrfach über den Angriff auf Ultras am 19. April 2015 informiert worden.
Entsprechende Ermittlungsergebnisse blieben bisher allerdings aus. Nicht einmal die Personalien der beteiligten Neonazis seien aufgenommen worden – im Gegensatz zu den Personalien der antifaschistischen Ultras.
Auch werde dem Verteilen von Fahndungsfotos und mehr oder weniger verdeckten Lynchaufrufen aus der neonazistischen Szene gegen Valentin, darunter konkrete Aufrufe des Nazihools Marcel K.: “Macht ihn kalt, ihr wisst wie er aussieht” oder “Kill Valentin” auf seiner Facebookseite, nicht entsprechend nachgegangen.
Angesichts solcher Verhältnisse sei die Konsequenz, ‘die Dinge selbst in die Hand zu nehmen’ zwar nicht richtig, aber nachvollziehbar.
Weiterhin betonte Wesemann, dass der Angriff am Verdener Eck ursprünglich von den Nazi-Hools ausgegangen sei, die jetzt als Opfer dargestellt werden. Es sei verstörend, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft den politischen Kontext der den Angeklagten vorgeworfenen Taten völlig ignoriere.
So werde auch der politische Hintergrund des Valentin ebenfalls vorgeworfenen Diebstahls einer Kette, die er einem Neonazi entwendet haben soll, verschwiegen. Die Kette war mit der “schwarzen Sonne”, einem Symbol der SS, versehen.
Auch seien auf Pressekonferenzen, zu denen die Verteidigung nicht eingeladen wurde, vorab Beweismittel gezeigt worden. Ferner rügte Wesemann den Versuch der Einflussnahme von Politiker_innen auf das laufende Verfahren.
So sagte Innensenator Ulrich Mäurer bereits im Vorfeld der Haftprüfung, dass Valentin in Haft bleibe. Dies widerspreche einem rechtsstaatlichen und fairen Verfahren.
Bei einer Verlegung kurz vor Weihnachten in die JVA Butzöw in Mecklenburg-Vorpommern wurde Valentin mit Strafhäftlingen untergebracht, was bei Untersuchungshaft nicht zulässig sei.
Das Gericht lehnte den Einstellungsantrag nach kurzer Beratung vorerst ab und führte das Verfahren fort.
Es folgte eine Erklärung der Verteidigerin Voigt.
Auch sie kritisierte das Vorgehen der Polizei, besonders im Zuge der Ermittlungen gegen den Angeklagten D.
So sei das Opfer der ihrem Mandanten vorgeworfenen Körperverletzung nicht in der Lage gewesen, den mutmaßlichen Täter präzise zu beschreiben und identifizierte bei Vorlage mehrerer Lichtbilder andere Personen als den Angeklagten.
Erst sieben Wochen nach der Tat soll das vermeintliche Opfer bei einem Arztbesuch eine andere Person getroffen haben. Diese Person habe ihm gegenüber eröffnet, dass sie über diverse Fotos und Informationen der vermeintlichen Täter_innen verfüge. Daraufhin soll sich das vermeintliche Opfer auf die Identität der Angeklagten besonnen haben und machte eine entsprechende Aussage bei der Polizei. Dabei titulierte es die vermeintlichen Angreifer_innen als ‘Zecken’. Auch die Mitgliedschaft des vermeintlichen Opfers bei der Hooligangruppe ‘Freibeuter’ und ein daraus folgendes Belastungsinteresse seien nicht geprüft worden.
Mittlerweile sei das als Belastungszeuge präsentierte vermeintliche Opfer untergetaucht, um sich selbst dem Zugriff der deutschen Strafverfolgungsbehörden zu entziehen.
Anschließend richtete der Vorsitzende das Wort an Valentin und machte deutlich, dass ein Freispruch aus seiner Sicht äußerst unwahrscheinlich sei, auch weil er bereits zwei Vorwürfe eingeräumt hätte.
Das Aussageverhalten Valentins könne deswegen das Strafmaß beeinflussen. Valentin entschied sich dennoch zu schweigen und weiterhin seinen Verteidiger für sich sprechen zu lassen, ebenso wie die anderen Angeklagten.
Es erscheint im Hinblick auf ein faires Verfahren äußerst bedenklich, dass der vorsitzende Richter zu diesem frühen Zeitpunkt des Hauptverfahrens einen Freispruch bereits nahezu ausschließt und damit gegen die Unschuldsvermutung verstößt.
Im Folgenden sollte das richterliche Vernehmungsprotokoll, das im Rahmen der Haftprüfung Valentins angefertigt wurde, verlesen werden. Der hiergegen gerichtete Antrag Wesemanns wurde abgelehnt. Wesemann argumentierte, Valentin habe die Aussage in Erwartung einer angekündigten Entlassung aus der U-Haft gemacht. Diese Erwartungshaltung sei bei seinem Mandanten durch einen angebotenen Deal der Staatsanwaltschaft im Falle eines Geständnisses hervorgerufen worden. Die Staatsanwaltschaft widersprach dieser Darstellung.
Der Tag endete mit einem Antrag Horst Wesemanns, die Eigentümerin des Blumenkübels, der bei der Auseinandersetzung am Verdener Eck auf einen der an beteiligten Nazis geworfen worden sein soll, als Zeugin zu laden.
Der Prozess wird am Montag, den 1. Februar um 9.00h im Saal 218 des Landgerichts Bremen fortgesetzt.
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