Erster Prozesstag in Bückeburg
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Erster Prozesstag 11.11.2015
In Bückeburg sind 5 junge Antifaschisten wegen eines angeblichen Übergriffs auf Neonazis in Bückeburg im Juni 2013 angeklagt. Ca. 60 UnterstützerInnen begleiteten den Prozess bzw. hielten vor dem Landgerichtsgebäude eine Solidaritätskundgebung ab. Es wurden strenge Einlasskontrollen durchgeführt, unter Anderem wurde jeder Personalausweis kopiert, um im Falle von Störungen darauf zurückgreifen zu können. Auf Nachfrage teilte man uns mit, man werde die Kopien nach Ende des Verhandlungstages vernichten.
Zu Beginn der Verhandlung sprach sich die Vertretung der Staatsanwaltschaft dafür aus, die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach den Regeln des JGG durchzuführen. Die Verteidiger der Angeklagten sprachen sich geschlossen dafür aus, die Verhandlung grundsätzlich unter Einbeziehung der Öffentlichkeit durchzuführen, behielten sich aber vor, bei einer Bedrohungslage durch die Anwesenheit bestimmter Personen/Gruppen die Öffentlichkeit auszuschließen zu wollen.
Anschließend versuchten 3 der VerteidigerInnen verschiedene Anträge zu stellen, wurden hierfür allerdings vom Vorsitzenden mehrfach, ohne dass dieser den Inhalt der entsprechenden Anträge kannte, auf das Ende des Verhandlungstages verwiesen.
Es folgte die Anklageverlesung. Den 5 Antifaschisten wird vorgeworfen im Juni 2013 in Bückeburg, an einer Auseinandersetzung mit Mitgliedern der rechten Szene beteiligt gewesen zu sein. Hierbei sollen sie, in verschiedenen gemeinschaftlichen Kombinationen, einfache sowie gefährliche Körperverletzungen begangen haben. Darüber hinaus soll einer der Angeklagten angeblich einer schwangeren Geschädigten in den Unterleib geschlagen haben, und damit einen versuchten Schwangerschaftsabbruch begangen haben.
Nach Verlesung der Anklage erhob einer der VerteidigerInnen Verzögerungsrüge und Zuständigkeitsrüge. Er führte aus das Verfahren sei vom Jugendrichter, über das Jugendschöffengericht, zur großen Jugendkammer, bis zur großen Kammer des Landgerichts weitergereicht worden und dabei stetig weiter aufgebauscht, dramatisiert, die Angeklagten stetig weiter stigmatisiert worden.
Die Folge dessen sei eine unnötig lange Verfahrensdauer, zurzeit immerhin 2 ½ Jahre und eine enorme Belastung der Angeklagten. Das Jugendstrafrecht setze für die zulässige Verzögerung eines Prozesses einen wesentlich engeren Rahmen als das Erwachsenenstrafrecht. Darüber hinaus sei 2 ½ Jahre nach der Tat ein erzieherischer Effekt, wie ihn das Jugendstrafrecht vorsieht, ohnehin vertan. Besonders vor dem Hintergrund dass einige Angeklagte mittlerweile bereits Jugendstrafen verbüßt hätten.
Den Angeklagten gehe außerdem durch die Verhandlung am Landgericht die Möglichkeit der Berufung und damit einer weiteren Tatsacheninstanz,verloren. Die einzig verbleibende Rechtsmittelinstanz wäre die Revision. Dieser Nachteil für die Angeklagten sei nicht hinzunehmen.
Zudem wurde kritisiert dass die Angeklagten jungen Antifaschisten durch die Öffentlichkeit als gewaltsuchende Jugendbande stigmatisiert wurden, da die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft die vielfältigen Bedrohungsszenarien durch eine umtriebige und gewalttätige Neonaziszene in Bückeburg und Umgebung, sowie die zahlreichen Opfer dieser Gewalt, völlig ausgeblendet hätten. Statt das Engagement der Angeklagten gegen gewalttätige Neonazis anzuerkennen würden sie selbst als Gewalttäter stigmatisiert. Vom Jugendschöffengericht sei einer der Angeklagten von vorneherein als amtlich bekanntes Führungsmitglied einer Gruppe, die in bandenmäßiger Verbundenheit handelt, bezeichnet worden. Diese Umstände hätten bei den Angeklagten zu erheblichen Belastungen in Schule, Ausbildung und sozialem Umfeld geführt.
Die Vertretung der Staatsanwaltschaft erwiderte auf die Anträge, sie stimme der Verzögerung teilweise zu, könne dem ansonsten Gesagten jedoch nicht folgen. Man könne die Verzögerung des Verfahrens gegebenenfalls bei der Höhe der Sanktionen berücksichtigen.
Im Anschluss wurde von einem der Verteidiger (später von allen bestätigt) ein Befangenheitsantrag gestellt. Es entstehe der Eindruck man habe sich abgesprochen, die Anträge die vorher zu stellen versucht worden waren, nicht zuzulassen und stattdessen die Anklageverlesung „durchzuboxen“. Die Vertretung der Staatsanwaltschaft erwiderte der Vorsitzende hätte schließlich ein „Pflicht zur Straffung des Verfahrens“.
Zur Fortsetzung des Verfahrens muss nun eine andere Kammer bis zum nächsten Verhandlungstag über den Befangenheitsantrag entscheiden.
Offensichtlich hat das Gericht übersehen, dass es auch alte – zudem
externe – AntifaschistInnen gibt, die ihr „Unwesen“ in der braunen Stadt Bückeburg treiben!
Es ist ein Skandal, dass ich erst nach Bückeburg kommen muss, um die zahlreichen – z.T. auch unter Verbot stehenden NS – Schmierereien nun zum 4. Mal in Folge mittels – angeblicher – Sachbeschädigung unkenntlich zu machen.
Der skandalöse Vorgang um den Überfall auf unsere Schulaktion an der ehemaligen Herderschule in Bückeburg 2012 stellt unter Beweis, wie unfähig die Verantwortlichen agieren und das Wunschbild „Bückeburg ist bunt“ mit „Bückeburg ist braun“ offensichtlich verwechseln!
Wenn es tatsächlich zu Straftaten gekommen ist, so sehe ich dies als ein Ergebnis des Versagens seitens der Stadt, die Umtriebe der Neonazis tatsächlich ernst zu nehmen, anstatt zu verharmlosen.
So sahen sich jene Angeklagten Jugendlichen wohl genötigt, sich selbst zu helfen.
Damit ich nicht mißverstanden werde: Gewalt ist ganz sicher nicht das Mittel! Aber Gewalt ist auch ein Zeichen von Schwäche!