Jens Pühses Ausschluss aus dem SV Werder Bremen
Pühses PR-Gag platzt
Am 20.12.12 wurde der NPD-Funktionär Jens Pühse vom Landgericht Bremen in Saal 117 geladen. Der Grund ist Pühses Klage gegen den SV Werder Bremen, der ihn im letztem Jahr aus dem Verein ausgeschlossen hat. Im Ergebnis wird Pühse keinen Erfolg mit seiner Klage haben.
Vor dem Beginn unserer Prozessbeobachtung stand wieder die übliche Eingangskontrolle. Überrascht waren wir zu dem Zeitpunkt darüber, dass diverse Polizist_innen zwar ohne Helm aber dennoch gepanzert anwesend waren. Der Grund wurde klar, als wir zum Saal 117 des Landgerichts gehen wollten, denn dort hatten sich etwa 10-15 Menschen aus dem Umfeld der NPD versammelt. Ungefähr die Hälfte davon verstanden sich als Pühses Bodyguards, standen breitbeinig und mit verschränkten Armen herum und vermittelten damit eine gewisse Gewaltbereitschaft.
Trotzdem wurden von der Polizei vor dem Gerichtssaal nur linke Prozessbeobachter kontrolliert. Ob das nur daran lag, dass die Damen und Herren der NPD allsamt schon eine Akte bei Polizei und Verfassungsschutz haben, wissen wir nicht. Im Gerichtssaal waren dann neben Pühse und seinem Anwalt Carsten Schrank weitere 8 Personen aus dem Umfeld der NPD als Beobachter anwesend, darunter viele bekannte Gesichter. Nachdem vom Gericht, eine Vorsitzende, ein Richter und eine Richterin, die Anwesenheit der Prozessbeteiligten festgestellt wurde, wurde Pühse danach gefragt, wieso es ihm so wichtig sei, im SV Werder Bremen Mitglied zu sein. Pühse gab an, dass er sich trotz häufiger Wohnortwechsel, auch in letzter Zeit, eng mit Bremen verbunden fühle. Außerdem könne er nur so an einer Jahreshauptversammlung teilnehmen, was er bisher noch nicht genutzt hat. Daneben gäbe es eine Reihe weiterer Vorteile, welche er aber nicht anführen wollte. Zudem gab er an, dass er Bremen, obwohl er in Wilhelmshaven geboren wurde, als seine Heimat ansähe. Ob er mit diesem Heimatbegriff auf Parteilinie bleibt ist fraglich.
Pühse gibt an, dass bei seinem Ausschluss formelle Fehler gemacht und falsche Gründe für seinen Ausschluss herangezogen worden seien. Formelle Fehler lägen deswegen vor, weil Werder Bremen schon im Vorfeld deutlich gemacht hätte, dass sie genug Gründe für einen Ausschluss Pühses hätten. Diese Aussage wertet Pühse ein Zeichen dafür, dass die Entscheidung bereits getroffen worden ist. Somit sei das Recht auf Gehör nicht mehr gewahrt worden. Pühse konnte diese Aussage Werder Bremens allerdings nicht beweisen. Das Gericht erklärte Pühse zudem, dass ein formeller Fehler so oder so nicht vorliegen kann. Pühse hatte sich nach der Aufforderung des Vereins, eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abzugeben, nicht geäußert.
Die bloße Ankündigung, man plane Pühse auszuschließen sei weiterhin vielleicht ungeschickt, aber kein Hinweis darauf, dass er durch eine Stellungnahme die Lage nicht hätte ändern können. Pühse wies in der Verhandlung immer wieder darauf hin, juristischer Laie zu sein und lieferte mit seinen Aussagen auch den Beweis dafür. Einen ähnlichen Eindruck machte auch der Anwalt Pühses, Carsten Schrank, als er mit der Forderung nach einer Prüfung des Ausschlussgrundes die Modalitäten des Vereinsrechts völlig ignorierte. So dürfen Vereine grundsätzlich selbst entscheiden, wen sie als Mitglied aufnehmen und wen nicht. Von Gerichten darf nur kontrolliert werden, ob es im Ausschlussverfahren zu formellen Fehlern gekommen ist oder, ob der Vereinsausschluss völlig willkürlich geschah.
Pühses Versuch, sich selbst und die gesamte NPD als Opfer von Diskriminierung darzustellen, scheiterte allerdings auf ganzer Linie. Völlig zutreffend wies das Gericht auf die beschränkte Prüfungsbefugnis hin. Eine willkürliche Maßnahme sei weiterhin nicht anzunehmen, da der Verein die aktive Integration von Migrant_innen als Vereinsgrundsatz festgelegt hatte. Bereits eine oberflächliche Prüfung des Gerichts kam zu dem Ergebnis, dass Pühse nicht hinter so einem Vorhaben steht, sondern dieses sabotiert. Das Gericht entschied somit, dass der Ausschluss nicht willkürlich war.
Carsten Schrank, von dem die NPD großspurig behauptete, er hätte die Klageerwiderung Werder Bremens zerpflückt, machte im Prozess keine gute Figur. Stammelnd versuchte er mit aller Gewalt das Gericht zu einer Aussage zur Verfassungswidrigkeit der NPD zu bewegen. Dabei verirrte er sich in seinen eigenen Schachtelsätzen und versuchte durch rhetorische Blendgranaten (“subjektive Tatsachen”, “objektive Indiztatsachen”) an sein Ziel zu kommen. Schlussendlich machten die mittlerweile sichtlich gelangweilten Richter_innen deutlich, dass Pühse den Prozess verlieren würde. Anstatt die Klage zurück zu nehmen besteht Pühse darauf, dass ein Urteil ergeht. Ob er in der Folge die klamme Parteikasse durch weitere Klagen belastet wird die Zeit zeigen.
Das Urteil ergeht am 31.01.2013 im Landgericht Bremen, Saal 117