Vierter Prozesstag gegen antifaschistische Ultras
Vierter Prozesstag des Verfahrens gegen antifaschistische Ultras
Veröffentlichung bleibt ohne Konsequenzen
Zu Beginn des 4. Verhandlungstages, dem 15.02.2016, erklärte der Vorsitzende, dass die Veröffentlichung eines Fotos der Angeklagten durch den -Weserreport- ohne Konsequenzen für den verantwortlichen Verlag bleibt. Der Herausgeber hatte die Angeklagten deutlich erkennbar in einer Ausgabe des Anzeigenblatts abgedruckt und damit das aktuelle Aussehen der Angeklagten grob fahrlässig einer breiten Öffentlichkeit preisgegeben. Das Gericht sah darin lediglich ein “Versehen” der verantwortlichen Redaktion und wies die Beschwerde der Verteidiger_innen gegen die Veröffentlichung der Bilder zurück. Dass das online gestellte Bild in rechtsextremen Kreisen aufgegriffen wurde blieb ungesagt.
Antrag auf Verfahrenseinstellung
Der am 28.01.2016 vom Verteidiger Wesemann gestellte Antrag, das Verfahren wegen Körperverletzungen gegen seinen Mandanten einzustellen, wurde vom vorsitzenden Richter, der sich in der Sache der Auffassung des Staatsanwaltes (StA) anschloss, abgewiesen.
Vorausgegangen war die Erklärung des Verteidigers am ersten Prozesstag, dass für seinen Mandanten ein “faires Verfahren” von Anfang an “nicht gegeben” gewesen sei. Nach Auffassung des StA hingegen seien die Einlassungen des Verteidigers von Valentin S. nichts weiter als “persönliche Wertungen die außerhalb gesetzlicher Themen stünden”. Sie seien alle “nicht geeignet”, eine “schwere Verfahrensverletzung” zu begründen.
Antrag auf Unterbrechung
Verteidiger Sürig beantragte die Unterbrechung des Verhandlungstages am Donnerstag, den 18.02.2016, für drei Stunden, um selbst an einer Demonstration gegen das vom Bundestag angekündigte Asylpaket II teilzunehmen. Nach eindrücklicher Erklärung über die Dringlichkeit, sich gegen dieses Gesetzespaket zu wenden, das die Menschenrechte und Menschenwürde von Asylsuchenden massiv beschädigt, bat er den StA und vorsitzenden Richter, einer Verhandlungsunterbrechung zuzustimmen. Der StA lehnte eine Unterbrechung entschieden ab und unterstellte, dass Sürig seinen Mandanten “nicht ordentlich vertreten” könne. Der Richter schloss sich der Ablehnung an und verwies auf das “Beschleunigungsgebot in Haftsachen”.
Kritik an Verfahrensweise
Nach Ablehnung seines Antrags kam Wesemann auf die Geschehnisse des dritten Prozesstages zurück. Er kritisierte die Verfahrensweise der Ermittlungsbehörden insgesamt. Die Aussagen der Mutter des Geschädigten Jaroslaw S., die vertretend für ihren Sohn als Zeugin geladen war und mit ihren Aussagen den Angeklagten Valentin S. zu belasteten schien, bezeichnete Wesemann schon am zweiten Prozesstag als ein “nicht tatbezogenes Wiedererkennen”.
Kritik an interner Kommunikation
Nachdem diverser Schriftverkehr zwischen der Polizei und der StA dem Verteidiger Wesemann erst spät mitgeteilt wurde, fragte er den StA: “Sagen Sie uns, was läuft hier eigentlich hinter den Kulissen?” – “Die StA und die Polizei bekommen irgendwelche Emails und ich kann nicht erkennen, was davon überhaupt zur Beweisaufnahme in den Ermittlungen gehören soll.” Die Kritik an diesen internen Vorgängen zwischen Polizei und StA wurde vom Gericht zurückgewiesen. Schließlich könne diese Korrespondenz “auch etwas mit entlastenden Ermittlungen für die Angeklagten” zu tun haben, so der Vorsitzende.
Wesemann suchte weiter Antworten auf die Frage, wer bei den Ermittlungen für welche Vorgänge verantwortlich ist. Aus dem Emailverkehr der Polizei und Strafjustiz ließe sich das nach seiner Auffassung nicht erkennen. Dazu wollte der StA jedoch keine Ausführungen machen. Verteidigerin Voigt kritisierte die zu Tage tretende “Rechtsauffassung” des StA scharf. Voigt wurde jedoch vom Vorsitzenden inmitten ihrer Kritik vom vorsitzenden Richter gleich unterbrochen, obwohl Sie nachdrücklich darauf hinwies, dass auch dem StA Gelegenheit gegeben worden war, sich in dieser Angelegenheit mündlich zu äußern.
Kritik Arbeitskreis kritischer Jurist_innen
Aus kritisch juristischer Sicht muss der AKJ an dieser Stelle noch einmal seine Kritik vom dritten Prozesstag aufgreifen. Die Verteidigung scheint insgesamt durch die Ermittlungsbehörden schlechter gestellt zu werden. Besonders im Bereich Auskunft und Transparenz in informationeller Hinsicht. Das Prinzip eines -fairen Verfahrens- wird unterlaufen. Die gegenteilige Behauptung des Staatanwaltes überzeugt hier nicht, trägt dieser doch für diese anhaltende Intransparenz eine Mitverantwortung. Ein faires, rechtsstaatliches Verfahren sieht deutlich anders aus.
Aussagen des Zeugen Mirko G.
Nach diesen ersten engagierten Auseinandersetzungen zwischen den Prozessparteien wurde der geschädigte Zeuge Mirko G. belehrt und zu den Ereignissen am 30.05.2014 in der Friesenstr./Römerstr., nahe des für den heute verhandelten Tatkomplex relevanten Supermarktes REWE, befragt.
Mirko G. soll an diesem Tag, gegen 22.15 Uhr, zusammen mit dem Zeugen Jaroslaw S., von einer Gruppe aus 6 – 8 Personen nach einem Einkauf im Supermarkt verfolgt und nach einem kurzen Wortwechsel zusammengeschlagen worden sein. Bereits im Supermarkt seien er und sein Begleiter von zwei unbekannten männlichen Personen gefragt worden, ob sie “Nazis” seien. Dies hätten sie verneint und die Unbekannten hätten gesagt: “Dann ist ja gut.” Anlass zu dieser Frage habe wohl die “Bauchtasche” des Begleiters Jaroslaw S. gegeben. Die Tasche trug den Schriftzug der Marke “Thor Steinar”. Bei Jaroslaw S. handelt es sich um dieselbe Person, die bereits in einer Bushaltestelle zusammen mit seiner Mutter am 02.03.2014 angegriffen worden sein soll, weil er einen Pullover derselben Marke getragen hatte (Siehe AKJ Bericht: Zweiter und dritter Prozesstag). Am 30.05.2014 sei Jaroslaw S. den Angreifern von Mirko G. jedoch in einer Seitenstraße entkommen und habe aus sicherer Entfernung telefonisch die Polizei verständigt. Diese sei nach ca. 45 Minuten vor die Haustür des Geschädigten gekommen und habe dort erste Aussagen der beiden aufgenommen. Die Befragung von Mirko G. soll in seiner Wohnung geführt worden sein. Hierzu habe sich die Polizei lediglich nur 5 Minuten Zeit genommen. Tage nach diesem Angriff will der Geschädigte auf die Namen der Angeklagten Wesley und Valentin gekommen sein und behauptete, die beiden seien “definitiv” die Täter.
Die heutigen Befragungen nach den Einlassungen des Zeugen Mirko G. offenbarten jedoch schnell, dass dieser Zeuge keine belastenden Aussagen vorzuweisen hat.
Widersprüchliche Aussagen
Auffällige Widersprüche waren durch seine Angaben zu den Unbekannten im REWE Markt und den protokollierten Aussagen bei der Polizei zu vernehmen. So war in den ersten Protokollen, die der Richter heute verlas, davon die Rede, dass im Supermarkt nicht “zwei männliche” Personen, sondern eine “weibliche” Person mit “blonden Haaren” und eine “männliche Person” mit einer auffälligen “Tätowierung” sie angesprochen hätten. Auch war es erst eine ganze Gruppe die zugeschlagen habe, dann sollen es vielmehr die heute Angeklagten gewesen sein. Der Rest der Gruppe habe Jaroslaw S. in dieser Version zurückgehalten. Auch sollen die unbekannten Personen aus dem Supermarkt erst für den Angriff mitverantwortlich gewesen sein. Dann waren sie plötzlich wieder nicht Teil des Angriffs.
Auch einen Zeugen, den Mirko G. selbst durch eigene Recherche in der Nähe des Tatortes ausgemacht haben will, gab er heute dem Gericht als “nicht geeigneten Zeugen” an, da dieser beim Antreffen immer “sturzbesoffen” sei und ihm deshalb nichts bringen würde. Später will er die vermeintliche Tätergruppe auf dem Weg zu einer “Demo” beobachtet, aber dann doch nicht die Polizei informiert haben, da “nicht alle” Beteiligten des Angriffs dabei gewesen seien.
Beschreibungen über die vermeintlichen Täter widersprechen sich von seinen ersten Aussagen bei der Polizei bis zu seiner heutigen Aussage zutiefst. So sagte einer der Zeugen damals zunächst aus, einer der Täter habe eine “breite Nase” wie ein “Boxer” und “braune hochgegelte Haare” gehabt. Eine Beschreibung die auf keinen der Angeklagten passt. Um die Widersprüchlichkeit seiner Aussagen komplett zu machen antwortete der Zeuge auf die Frage, ob die “größere Person” die sich bei der Schlägerei “besonders hervorgetan” hätte, der Angeklagte Valentin S. sei:
“Nein, das war nicht Valentin.”
Die Aussage, ihm sei “später erst der Zusammenhang zu den Ultras klar geworden”, spricht für den Verdacht, dass der Zeuge erst später auf diese Angeklagten gebracht wurde.
Parallelen zum Aussageverhalten von Florian M.
Ähnlich wie bei den Aussagen des Geschädigten Florian M., der bereits am zweiten Prozesstag aussagte und der seine Angaben in zeitlichen Abständen ständig den bereits in Medien bekannt gewordenen körperlichen Merkmalen zu den Angeklagten anzupassen schien, hatte auch der Geschädigte Mirko G. erst später nach der Tat wesentlich andere Beschreibungen und Tatzusammenhänge bei dem leitenden Ermittlungsbeamten Martin W. angegeben.
An dieser Stelle ist die Verbindung des Zeugen Mirko G. und Florian M. zu dem Geschädigten Jaroslaw S. entscheidend für das Verständnis, warum der Prozess langsam in ein neues Licht rückt. So war es bei allen drei Tatkomplexen, die bisher im Prozess untersucht wurden, stets Jaroslaw S., der nicht nur selbst als Geschädigter aktenkundig ist, sondern der “zufällig” und ausgerechnet zu dem Geschädigten Florian M. nach dem Angriff Kontakt hatte und mit dem Geschädigten Mirko G. zumindest gut bekannt war. Ausgerechnet der Hauptbelastungszeuge Jaroslaw S. steht seit einigen Monaten den Ermittlungsbehörden und den Prozessparteien, trotz fragwürdiger Angebote seitens der Ermittlungsbehörden, seine Aussage an der deutsch-polnischen Grenze aufnehmen zu lassen und für die Kosten aufzukommen, nicht zur Verfügung (Siehe AKJ Bericht 3. Prozesstag).
Aussage des leitenden Ermittlungsbeamten Martin W.
Martin W. wurde am vierten Prozesstag ebenfalls als Zeuge geladen. Die Funktion dieses Zeugen war die polizeiliche Untersuchung der drei Tatkomplexe, bei denen Florian M,. Mirko G. und Jaroslaw S. als Geschädigte in den Ermittlungsakten seiner Polizeidienststelle geführt werden. Die Befragungen dieses Zeugen gestaltete sich schon deshalb schwierig, da der Beamte seine “Aussagegenehmigung” nicht in Schriftform bei sich führte, obgleich er seit Wochen von diesem Termin wusste. So konnten einige Fragen schon deshalb nicht sachdienlich geklärt werden, weil der Beamte, ohne Vorlage seiner Aussagegenehmigung der zuständigen Dienststelle, kaum durch die Verteidigung so befragt werden konnte, dass alle Aspekte des Geschehens zu Tage treten können. Auch hier setzt sich ein fragwürdiges Vorgehen in dem Verfahren fort. Der Richter gab dem Zeugen beinahe alle Antworten vor und der Zeuge verließ sich offensichtlich auf die Hilfe des Richters und kommentierte beinahe alle Antworten des Richters mit Zustimmung. Ob hier der Richter oder der Zeuge verhört wurde, war kaum noch erkennbar.
Verteidiger Sürig platzte darauffolgend heute förmlich der Kragen. So eine Vorgehensweise habe er noch “in keinem Verfahren” erleben müssen. Der StA sah in der intensiven Befragung des Zeugen durch Verteidiger Sürig keinen erkennbaren Sinn, sondern fragte Sürig, ob er den “Zeugen nur nerven” wolle. Dass Befragungen den Zeugen nicht auch „nerven“ dürften, ist dem AKJ allerdings neu.
Nach diesem Exkurs wurde der Zeuge weiter befragt. Zunächst war der Fall des Angriffs an der Bushaltestelle (AKJ Bericht: Prozesstag 3), eingestellt worden, weil keine Täter durch den Geschädigten benannt werden konnten. Der Beamte Martin W. habe jedoch dann, nachdem ihm durch die Geschädigten die drei Angeklagten als Täter durch Fotos und Namen genannt wurden, die Ermittlungen wieder aufgenommen und zusammengezogen. Für ihn sei das “so eine links/rechts Geschichte” gewesen. In einem “Vorgespräch”, das sich in der Verhandlung heute nicht genau verifizieren ließ, soll er mit den Geschädigten schon über die Angeklagten ins Gespräch gekommen sein. Auf die Frage, warum denn der Beamte Martin W. diese Form der Befragung gewählt habe, anstatt die Befragungen ordentlich zu Protokoll zu nehmen und von den Zeug_innen unterzeichnen zu lassen, gab der Beamte hier an, er wollte damals “schon mal hören, was da dran” sei.
Hier soll dem Beamten auch schon der, typischerweise von Neonazis verwendete Begriff “Zecken”, als Abwertung für Linke bzw. Antifaschist_innen, von dem Geschädigten Jaroslaw S. zu Ohren gekommen sein. Ein Aktenvermerk belegt diese Tatsache. Obwohl der Beamte speziell für den Bereich “politisch motivierte Gewaltstraftaten Links/Rechts” eingesetzt ist und einen professionellen Einblick in diese Bereiche haben sollte, war ihm bei dem Begriff “Zecken”, den der Zeuge im Vorgespräch verwendete, nicht eingefallen, dass er es bei mindestens einem der Zeugen mit einer Person aus dem Neonaziumfeld zu tun haben könnte. Ermittlungen in diese Richtung seien für ihn “nicht in Frage gekommen”. Stattdessen hatte der Beamte nach den Hinweisen der Zeugen, die diese bei Facebook recherchiert haben wollen und den bisher unverifizierten “Vorgesprächen” mit diesen Zeugen, mit einem polizeilich verwendeten “Facebook Konto” die Nutzerkonten der Angeklagten ausgeforscht. Der Beamte hatte hierzu seine Identität bewusst verschleiert und sich auf den Facebook-Profilen der Angeklagten “umgesehen”, ohne sich als Beamter zu erkennen zu geben. Sein Ziel war es, die Kommunikation des Freundes- und Bekanntenkreises der Angeklagten für seine Ermittlungen auszuwerten. Ermittlungen in andere Richtungen nahm der Beamte auch hier wieder nicht vor. Die Redewendung “Auf dem rechten Auge blind” scheint auf diesen Beamten zuzutreffen.
Unzulässige Ermittlungsmethoden
Die Verteidigung beantragte die Feststellung für das Verfahren, dass diese Ermittlungsmethoden des Beamten Martin W. nach der StPO absolut nicht zulässig seien und in der “Rechtsfolge zum Verwertungsverbot” führen müssten. Der StA bezeichnete indes das Vorgehen, ohne nähere Begründung, als “völlig zulässige Methode”.
Anfangsverdacht gegen die rechte Bremer Hooligan-Szene
Dass für die Verteidiger der berechtigte Verdacht aufkommen muss, Geschädigte wie Jaroslaw S. hätten in Kooperation mit dem Ermittlungsbeamten Martin W. bewusst einseitig die Ermittlungsbehörden mit dem vermeintlichen “Trio” aus antifaschistischen Ultras in Verbindung gebracht, ist auch für den AKJ Bremen nicht einfach von der Hand zu weisen.
Auffällig ist besonders die Verbindung der in Polen untergetauchten Person Jaroslaw S. zur Bremer Neonazi-Szene. Dessen eindeutigen Verbindungen, konkret zur faschistischen Hooliganszene der so genannten “Freibeuter”, liegen auch dem AKJ vor.
Sollte sich der Verdacht weiter erhärten, die Angeklagten seien in gegenseitiger Absprache durch die Geschädigten belastet worden, wog das Belastungsinteresse von mindestens einem der Geschädigten von Anfang an schwer. Ein politisches Motiv der rechtsextremen Szene, der Jaroslaw S. nachweislich angehörte, ließe somit den ganzen Prozess, sowie die Anklage der Staatsanwaltschaft, als Farce erscheinen, Im Moment sieht es so aus, dass der Belastungszeuge Jaroslaw S. die Angeklagten vermutlich allein deshalb für die Staatsanwaltschaft zum Objekt der Strafverfolgung gemacht haben könnte, um ihnen zu schaden. Hierzu könnte er sich mit den anderen Zeugen zusammengefunden haben, um den Beamten Martin W., entgegen ihrer eigenen Aussagen in den ersten Protokollen der Polizei, mit erfundenen Informationen auf die Angeklagten zu bringen. Mit diesem Kenntnisstand müsste das Verfahren folgerichtig eingestellt und unverzüglich Ermittlungen gegen die vermeintlich Geschädigten aufgenommen, sowie Valentin S. aus der U-Haft entlassen und entschädigt werden.
Antrag auf Ausschluss des Staatsanwaltes und vorsitzenden Richters
So schließt sich der AKJ Bremen der Kritik der Verteidigung, die aus einem Antrag hervorgeht, an. Die Verteidigerin Voigt verlas sämtliche bekannt gewordenen Verfahrensfehler und dubiosen Ermittlungsmethoden der Behörden, die zu dieser fragwürdigen Anklage geführt haben. Der Staatsanwalt habe bewusst “zum Nachteil der Angeklagten Anklage erhoben”, trotz des “besseren Wissen darum, dass es hier nicht überwiegend zu einer Verurteilung kommen” müsse. Vielmehr habe “der Staatsanwalt gar keine Anhaltspunkte gegen die Beschuldigten und eröffnete trotzdem dieses Verfahren”. Die “widersprüchlichen Aussagen” sowie “gegenseitige Beeinflussung der Zeugen”, die “einseitigen Ermittlungen” der zuständigen Beamten und das “Nicht-Aufgreifen eines Hauptbelastungszeugen”, ließen diesen Prozess als das “Ergebnis des einseitigen Verfolgungseifers des Staatsanwaltes” erscheinen. Zu klären sei vielmehr, ob nicht gegen den StA ein Verfahren in Frage komme, wegen der “Verfolgung Unschuldiger”, so die Verteidigerin Voigt.
Der StA wollte sich hierzu bei der nächsten Sitzung erklären.
Der Prozess wird am 18.02.2016, um 9 Uhr in der Strafkammer des Landgerichts im Raum 218 fortgesetzt.
Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Bremen
2 Antworten
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