Zehnter Prozesstag gegen antifaschistische Ultras
Zehnter Prozesstag im Verfahren gegen antifaschistische Ultras
Am Dienstag, den 12.04.2016, wurde die Untersuchung des Tatkomplexes ‘Gewaltsame Auseinandersetzungen rivalisierender Fußballfans auf einer Hamburger S-Bahnstation’ vorgenommen. Zunächst wurde über den Befangenheitsantrags gegen das Gericht entschieden, den die Verteidigung am letzten Prozesstag eingebracht hatte.
Das Gericht sieht sich nicht befangen
Verteidiger Sürig hatte zuletzt am neunten Prozesstag einen Befangenheitsantrag gegen die prozessbeteiligten Richter_innen gestellt. Der Antrag wurde nun als “unbegründet” von der Kammer des Landgerichts zurückgewiesen. So sei die bisherige Arbeit der Richter_innen weder “rechtsfehlerhaft” oder von einer “inneren Haltung” geprägt, die schon im Vorfeld von einer Schuld der Angeklagten überzeugt gewesen sei. Dies solle nach Auffassung des Vorsitzenden auch schon deshalb deutlich geworden sein, da eingeräumt worden war, das Verfahren zum Tatkomplex ‘Körperverletzung durch Steinwurf gegen Journalisten bei einem NPD Aufmarsch in Rostock’ einzustellen, an einer Schuld des Angeklagten in dieser Sache sei folglich nicht von Anfang an ausgegangen worden. Es könne auch insgesamt nicht behauptet werden, dass es dem Gericht darum gegangen sei, eine “Blamage der Justiz und Polizei” abzuwenden. Die Forderung eines biometrischen Gutachtens sei in dem Zusammenhang ebenso zurückzuweisen. Bei so genannten “Großverfahren”, sei stets ein “einfaches und beschleunigtes Verfahren” anzustreben. Da biometrische Gutachten zeitaufwendig seien, widerspreche das Festhalten an einem solchen Gutachten diesem Grundsatz.
Stellungnahme AKJ Bremen zur Abweisung des Befangenheitsantrags
Die Kritik die der AKJ Bremen an diesem Verfahren hat wurde bereits in den letzten Berichten von uns dargelegt und bleibt unverändert. Der nun ergangene Beschluss der Kammer zeigt erneut keine Einsicht über den ursprünglichen Mangel an dem das gesamte Verfahren krankt. Die zuständigen Richter_innen haben nicht erkennen lassen, dass für sie insgesamt ein Freispruch für die Angeklagten genauso offen bleibt wie eine Verurteilung. Sondern leiten mit der bloßen vorläufigen ‘Einstellung’ des Anklagepunktes ‘Körperverletzung durch Steinwurf auf einer NPD Demo’ lediglich ein, dass für sie weiterhin die Überzeugung besteht, am Ende des Verfahrens eine ‘erhebliche Strafe’ für die Angeklagten zu erwarten; wenn nicht gar anzustreben. Auf eine Einstellung zu bestehen, sichert hier nur das weitere trotzige Verfahren der Justiz ab. Mit Zitaten juristischer Kommentarbüchern die Abweisung des Antrags zu rechtfertigen, warum Befangenheit nicht vorliegen könne, hat nichts mit einer konkreten, nachvollziehbaren Begründung zu tun, die der Öffentlichkeit Transparenz darüber verschafft, warum das Gericht nicht befangen sei. Sondern versteckt weiterhin die trotzige Haltung der Justiz hinter oberflächlichen Erklärungen darüber, wie die Hausaufgaben der Strafjustiz nach herrschender Auffassung von Rechtswissenschaftler_innen grundsätzlich auszusehen haben und wie sich die Justiz dahingehend selbst in ihrer bisherigen Mitarbeit darin benotet. Unter anderem Begründet sie ihre gute Note damit, dass sie keine Innere Haltung habe, die bereits von einer Schuld der Angeklagten überzeugt sei.
Die faktische “innere Haltung” der Richter_innen war und ist die Überzeugung, mit einer hohen Strafe für die Angeklagten zu rechnen. Da liegt der Ursprung der Befangenheit und der Widerspruch, der zu einer vorläufigen Einstellung statt zu einem entsprechenden Freispruch führt. Denn worauf stützte sie zu Beginn und worauf stützt sie weiterhin diese Annahme; nach all dem was bisher objektiv vorliegt. Wie es scheint, allein auf die bloßen Behauptungen der Staatsanwaltschaft. Und diese Staatsanwaltschaft hatte es im Ermittlungsverfahren mit dilettantisch operierenden Behörden, voreingenommenen Behauptungen und Spekulationen seitens der Polizei zu tun. Sowie mit stark alkoholisierten, neonazistischen oder mit Schädigungabsicht auftretenden Zeug_innen. Folglich einem Haufen zurechtgedrehter Behauptungen und Spekulationen auf dem schlussendlich alles gründet.
Es ist gerade zu absurd, wenn ein Gericht mit dieser Beweislage und mit Zitaten aus den juristischen Kommentaren beinah alle Anträge abschmettert und in ihrer Eitelkeit allein darauf ihre Ablehnung abstellt. Gerade hier müsste sie ein Interesse haben, den Zweifel der Öffentlichkeit zu beseitigen, die Beweismittel könnten von Anfang an nicht dem Anklageersuchen der StA genügt haben, und um Art. 6 EMRK gerecht zu werden, bemühe das Gericht sich wenigstens nun um ein faires Verfahren. Sich ausgerechnet jetzt auf den Beschleunigungsgrundsatz zu berufen, sowie ernsthaft auf eine metaphysisch hergeleitete, unbefleckte “Innerlichkeit” der zuständigen Richter_innen, zur Frage der eigenen Befangenheit, betoniert eine fortwährende Asymmetrie zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Für “fair und schnell” ist aus unserer Sicht von Anfang an kein Raum gewesen, dies haben wir oft genug dargelegt und dient aus unserer Sicht dem Gericht inflationär als billiger Zurückweisungsgrund für alle Anträge die eine ‘Blamage der Justiz und Polizei’ objektiv belegen könnten.
Wie unwichtig der Polizei und Justiz eine saubere Beweisführung und die Details der angeblichen Taten der Angeklagten von Anfang an war, zeigte sich bspw. an dem Tatmittel ‚Blumenkübel‘ das nicht vom Tatort ‚Verdener Eck‘ durch die Behörde mitgenommen wurde. Stattdessen legte die Polizei einfach 12 KG Gewicht für das Tatmittel fest und damit den Ermittlungen der StA zu Grunde. Das sie sich gar nicht in der Rolle sah, die angebliche Brutalität des Angeklagten zu beweisen, demonstriert sich daran, das sie weder Spuren daran sichern ließ, noch das tatsächliche Gewicht von 800 Gramm entlastend feststellte. Es passte den Ermittlern gut ins Bild von einem 12 KG Gegenstand zu sprechen, der angeblich brutal auf einen unbescholtenen Fußball schauenden Bürger geworfen wurde. Das ein rechter Hooligan mit 800 Gramm leicht getroffen wurde, wäre mangels passender Skandalwirkung für dieses künstlich hochgeschraubte Verfahren folglich ohne Belang geblieben. Hierin liegt auch das Politikum, von dem sich die Justiz unbedingt frei machen will. Wir weisen daher nochmal daraufhin, dass sich für uns das gesamte Verfahren nur politisch und nicht juristisch erklären lässt. Das Urteil war schon längst gefunden, das hatte Innensenator Mäurer und die Polizeipressekonferenz damals groß angekündigt. Jetzt braucht es nur noch ein passendes Verfahren dazu.
Wir betrachten das Gericht in der Sache, trotz der entgegengesetzten Feststellung der Kammer, folglich als von Anfang an befangen. Diese Befangenheit zieht sich wie ein nicht auflösbarer Makel durch das gesamte Verfahren und kann nicht mit abstrakten Zitaten aus juristischen Kommentarstellen geheilt werden. Es ist nicht ersichtlich geworden, wieso das biometrische Gutachten nicht in das Verfahren einfließen sollte, wenn es die kausale Wirkung entfalten könnte, einen Freispruch zu erreichen. Lediglich darauf abzustellen, dass aufgrund der “Größe des Verfahrens” dieser Prozess “zu zeitintensiv” würde, wenn dem Antrag “biometisches Gutachten” stattgegeben würde, ist kein angemessener Grund. Gerade nachdem offenbar viel Zeit darauf verschwendet wurde, beliebig zu den Tatkomplexen herangezogene Polizeibeamte zu vernehmen, die überwiegend keine eigenen Wahrnehmungen bezeugen konnten, oder sich hinter ihrer fehlenden Aussagegenehmigung versteckten. Obgleich bspw. ermittelnde Beamte, wie Martin W., eine voreingenommene Ermittlung geführt hatten, die auf dem rechten Auge offenbar blind sein wollte. Dies ist so gravierend, dass dies eine Prüfung fǘr ein eigenes Ermittlungsverfahren nach § 344 StGB gegen diese Beamten schon für sich rechtfertigten würde. Warum nicht auch gegen den Staatsanwalt in dieser Sache ermittelt wird, erklärt sich aus dem Selbstschutz-System der Justiz, die ihre eigenen Leute kraft Gesetz nicht auf der Anklagebank sehen will und wenn doch, die Hürden so hoch sind, das Willkür dieser Organe faktisch unbestraft bleibt.
Mit dieser gegenwärtigen Form, schablonenhaft unhaltbare Behauptungen oberflächlich abzuprüfen, eine Entpolitisierung nach Außen zu vollziehen, die alles was offenbaren könnte, dass es sich um einen politischen Prozess handelt wegdrücken soll. Das bekannte Faschisten an dem Grund für das gerichtliche Spektakel durch Falschbehauptungen mitgewirkt hatten, wird gänzlich ausgeklammert. Mit einseitigen Dauerbefragungen etlicher Polizeibeamter mit seltsamen Erinnerungslücken, konnte die Justiz bislang Monate verbringen und die Angeklagten wirtschaftlich unnötig belasten. Für ein biometrisches Gutachten oder die Anhörung entlastender Zeug_innen bleibt indes keine Zeit.
Der Staatsanwalt wiederholt dafür Gebetsmühlenartig, dies alles und was da noch kommen möge, würde noch das gewalttätige, gefährliche Verhalten der Angeklagten offenbaren und ihre Schuld objektiv beweisen. Da fragen wir uns, wann dieser Moment nach zehn Verhandlungstagen kommen wird, und ob das gesamte Verfahren allein dem Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft zu dienen hat oder irgendwann noch einmal auch der Wahrheitsfindung. Denn wodurch kann ein gewalttätiges Bild über die Angeklagten skizziert werden, wenn bisher keine Tatbeteiligung an den Vorwürfen bisher zweifelsfrei belegt werden konnte. Schließlich ist es nicht ausreichend das Videomaterial ‘Verdener Eck’ zur Grundlage dieses Verfahrens zu machen, auf dem sich im letzten Jahr Polizeigewerkschaft, Innensenat und Medien blind stürzten und nun konsequent zu den Ergebnissen, das es alles nun doch ganz anders gewesen sein könnte, schweigen.
Die jetzigen Erkenntnisse, das nichts zweifelsfrei erkannt wird, wären bei sorgfältiger Prüfung der Akten bereits vor Anklage ersichtlich geworden und noch vor Anklage wäre die Einstellung mangels ausreichender Beweislage zwingend erfolgt. Übrig geblieben wäre die Geständigkeit des Angeklagten Valentin S. zu dem Fall ‚Verdener Eck‘ und zwei geringfügiger Straftaten. Das Amtsgericht wäre in dessen Folge allein ausreichend gewesen, um darüber zu befinden. Das nennen wir echte Prozessökonomie und nicht das verspätete Abschmettern von Gutachten, Anträgen und jedweder Kritik in einem gewaltigen Schauprozess auf Landesebene. Als Verantwortliche für die Größe und den Umfang des Verfahrens, das nun geführt wird, auf ein “beschleunigtes Verfahren” zu pochen, um den Anträgen der Verteidigung keinen Raum geben zu müssen, ist schlichtweg grotesk. Schließlich hatte das Gericht selbst unnötig für ein langsames und kostenintensives Verfahren gesorgt, in dem sie ungerechtfertigt von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgegangen war, dass es zu einer Verurteilung in allen Punkten kommen würde.
Der Prozess ist zur Farce verkommen und wir protestieren an der Stelle, da trotz so einer mangelnden Beweislage, dem Festhalten an subjektiven Eindrücken und abstrakten “inneren Vorgängen” der Richter, gravierender Verfahrensfehler und Vorverurteilungen während der Ermittlungen, dennoch stur an einer weitere Fortsetzung eines politischen Schauprozesses festgehalten wird. Ein Prozess, der mit einer zu erwartenden Objektivität einer unbefangenen, freien Justiz und unvoreingenommenen Beweiswürdigung nichts gemein hat.
Verwertungsverbot zweiter Versuch
So war es folgerichtig, dass der Vertreter des Prozessbevollmächtigen Sürig, der in Person an diesem Tag verhindert war, einen weiteren Antrag stellte. Der Vertreter beantragte weitere Bremer Beamte als Zeug_innen der Hausdurchsuchung zu vernehmen. Geklärt werden soll mit diesem Antrag, wie es dazu gekommen sei, dass der Angeklagte exakt zu dem Zeitpunkt gegen sein Willen aus seinen Räumen entfernt und zu einer DNA Entnahme auf einer Polizeistation verbracht wurde, zu dem Knallkörper in seinen Räumen aufgefunden worden sein sollen. So sei die Maßnahme der Durchsuchung nicht nur zum gleichen Zeitpunkt begonnen worden, sondern ebenfalls zum gleichen Zeitpunkt beendet worden, wie auch die fragliche DNA Untersuchung, so der Vertreter Sürig’s. Es sei während sich der Beschuldigte noch in den Räumen aufgehalten habe, keine Knallkörper entdeckt worden, aber ausgerechnet zu dem Zeitpunkt der widerrechlichen Entfernung des Beschuldigten aus seiner Wohnung.
Wir verweisen darauf, dass es das Recht eines Beschuldigten ist, der belastenden Hausdurchsuchung als Zeug_in beizuwohnen, sogar ggf. sich Zeug_innen dazu zu holen. Sowie über Durchsuchung und Beschlagnahme einen Beleg zu erhalten. Dazu ist es jedoch zwingend erforderlich, dass Staatsanwaltschaft und Polizei nicht daran mirwirken, dieses Recht zu verunmöglichen; solange der Beschuldigte nicht die Maßnahme als solches durch negative Einwirkung auf die Durchsuchung behindert. Verfahrensfehler bei einer Hausdurchsuchung können allerdings nur grundsätzlich zum Beweismittelverwertungsverbot führen. Nicht jede Hausdurchsuchung ohne Anwesenheit des Beschuldigten führt auch zu einem Vewertungsverbot.
Im Ergebnis seien die vermeintlich sichergestellten Knallkörper als Beweismittel für die Verteidigung folglich nicht verwertbar. Ein Freispruch in der Sache werde deshalb gefordert.
Tatkomplex: Gewaltsame Auseinandersetzungen an einer S-Bahn Station in Hamburg
Als erster Zeuge wurde der Beamte Stefan H. geladen. Seine Funktion war es als Bundespolizist und Koordinator des Aktenvorganges die Videodaten über den Tatkomplex zu sichern und auszuwerten.
Vor der genaueren Vernehmung bestand Wesemann darauf einen Antrag zu Protokoll zu nehmen, die Befragung des Zeugen abzubrechen. Es sei unzulässig den Zeugen zu Ereignissen zu befragen, bei dem der Zeuge nicht selbst anwesend war. Nach einer kurzen Unterbrechung wurde der Antrag durch Beschluss zurückgewiesen und die Befragung des Zeugen fortgesetzt.
Den Tathergang erlebte der Zeuge nicht unmittelbar selbst, sondern entnahm seine Eindrücke allein den polizeilich geführten Akten und aus gesicherten Videomaterialien. Der Zeuge wurde auch nicht als Gutachter zur Sache befragt. Seine Vernehmung dennoch zuzulassen und zu würdigen ist nach unserer Auffassung der StPO fremd.
Der vorsitzende Richter fragte nach dem was sich am Tag der Auseinandersetzung konkret ereignet hat. Der Zeuge schilderte zunächst die Tatsache, dass an dem Tag das Nordderby Hamburger SV gegen SV Werder Bremen stattgefunden habe. Hier sollen sich traditionell verfeindete Fußballfans gegenüber stehen und eine übliche Lage für die Polizei bestehen und die Polizei üblicherweise massiv aufgestellt sein.
Trotz des massiven Polizeieinsatzes soll es auf der S-Bahnstation ‘Diepholz’ zu einer Gewaltorgie gekommen sein, bei dem sich duzende Personen gegenseitig geschlagen haben sollen. Dabei sollen Passant_innen, die in der ankommenden S-Bahn reisten, willkürlich involviert worden sein. Insgesamt sollen ca. 100 Fans sich mit 100 gegnerischen Fans zu dieser Schlägerei verabredet haben. Wie es aus Sicht des Zeugen “nur für Fußball-Hooligans üblich” sei.
Weiter fragte Verteidiger Wesemann, von wem die Informationen gekommen seien. Hierzu antworte der Zeuge, die Informationen seien von dem Beamten M. gekommen. Welcher selbst vor Ort gewesen sein soll. (Der als Zeuge diesem Zeuge im Prozess nachfolgt)
Weiter schilderte der Zeuge: Trotz der teilweise “abgeklebten Kameras” im S-Bahn Wagon, soll es Erkenntnisse zugelassen haben, dass die Beteiligten der Auseinandersetzung sich mit Mundschutz und speziellen Handschuhen und Sturmmasken passiv im Wagon bewaffnet hätten. Die Gruppe der Hamburger_innen sollen zum vorderen Wagen gelaufen sein und die Gruppe der Bremer_innen soll aus dem Tür-Ausgang der Bahn heraus gewirkt haben. Es sei schnell zu einer extremen Auseinandersetzung auf dem Bahnsteig zwischen den Gruppen gekommen. Hierbei seien Flaschen, Stangen (aus Plastik), Pyrotechnnik eingesetzt worden. Die “tumultartigen Szenen” in der S-Bahn sollen auch unbeteiligte Passant_innen in die Auseinandersetzung hineingezogen haben. So sollen Reisende angebrüllt worden sein, die Bahn zu verlassen. Dies habe der Zeuge alles dem ausgewerteten Videomaterial und Akten entnommen.
Der Vorsitzende hielt dem Zeugen ein Bericht vor, nachdem es auch zu einem Raubdelikt gekommen sein soll. Hierzu erklärte der Beamte: Einem Hamburger Fan soll bei der Auseinandersetzung ein Trikot ausgezogen und weggenommen worden sein. Dies brachte der Fan zur Anzeige. Dieses Delikt sei nach Aussage des Beamten von der Gruppe der Bremer_innen ausgegangen.
Verteidiger Wesemann befragte den Zeugen, warum dieser darauf käme. dass es sich dabei unweigerlich um Bremer Fans gehandelt haben müsse. Darauf antwortete der Zeuge, dies ergebe sich “einfach aus dem Gesamtkontext”. Weiter fragte Wesemann: “Aber wieso sollen das konkret Werderfans sein”. Der Zeuge verwies darauf, dass es schlicht die Erkenntnis der Behörde sei, dass “sehr sehr viele” den Bremern zuzuorden waren. So sei es ein “Wagon mit Bremern gewesen, wo die drin gesessen” hätten. Wesemann entgegnete dem: “Sagen Sie bitte, dass sie gar nicht wissen, das es sich um Werder Fans handelte”.
Zivilbeamter vor Ort in Angst und Schrecken
Der zweite Zeuge, Polizeibeamter Olaf M., der in Hamburg tätig ist, war am Tag des Geschehens als Zivilfahnder unter der Fangruppe ‘Bremen’ mitgereist, um deren Tun zu beobachten und zur weiteren Koordination des Polizeieinsatzes Informationen an seine Kollegen zu übermitteln.
So soll es dem Tag „ungewöhnlich“ gewesen sein, dass diese Fangruppe nicht wie üblich an so einem Spieltag an einer S-Bahn Station verblieb, um auf einen Bus zu warten, sondern in eine andere S-Bahn Richtung ‘Diepsteich’ stieg. Er und seine ebenso zivil gekleideten Kollegen hätten sich aufgrund dieser Auffälligkeit kurzfristig entschlossen, mit in die selbe S-Bahn zu steigen und seien in letzter Sekunde vor dem Türen schließen zugestiegen. In der Bahn sei nun eine “Horde vermummter Bremer” gewesen. Gleich danach sei “das Chaos losgegangen”. Hierbei seien Flaschen geflogen, Stangen eingesetzt worden und es habe sich eine extreme Schlägerei entwickelt. Er habe sich rechts an das Treppenhaus des Bahnsteigs geflüchtet. Sogleich habe er sich dann als Polizei zu erkennen gegeben und wollte per Funk die Auseinandersetzung durchgeben. Die “Funke war tot”. Er habe keine Antwort auf seinen Funkversuch erhalten. Weiter will der Beamte beobachtet haben, wie “viele ins Gleisbett gesprungen” seien. Dort sollen die Personen sich Steine genommen haben. In dieser Situation “hatte ich schon Angst”, bemerkte der Beamte. Dabei soll er im Schrecken über die Stufe der Eskalation, seine mitgeführte Schusswaffe den mutmaßlichen Täter_innen um sich herum gezeigt haben, um diese von weiteren Taten abzuschrecken und um sich vor möglichen Angriffen zu schützen. Als die Polizeikräfte hinzu kamen, seien die HSV Fans über das Gleisbett geflüchtet.
Der Vorsitzende wollte in Erfahrung bringen, ob denn Bremer Fans wieder in die Bahn gestiegen seien. Der Zeuge gab an, das zum Teil dies so gewesen sei. Auf die Frage wie viele es gewesen seien, konnte der Zeuge sich nicht erinnern. Ob denn die Bahn weggefahren sei, konnte der Zeuge nicht sagen. Er glaube, die Bahn sei durch die Polizei auf der Strecke irgendwo festgesetzt worden. Weiter wollte der vorsitzende Richter wissen, ob denn dieses Ereignis ungewöhnlich für ein Nordderby gewesen sei. Dies beantwortete der Zeuge mit seiner Rolle als Zivilfahnder: “Für ein Nordderby nicht, aber für mich war das neu”.
Zu der Frage der Stangen die beide Gruppen wohl bei sich führten, gab der Zeuge an, diese irrtümlich für Metallstangen gehalten zu haben. Später soll ihm klar geworden sein, dass es sich dabei um Plastikstangen handelte, wie sie üblicherweise auch für Fahnen verwendet werden. Ob der Beamte klar zuordnen konnte, ob es sich um Bremer Fans handelte, entgegnete der Zeuge, dies sei ihn teilweise klar gewesen, da einige Schals, Zeichen und Jacken dieser Fangruppe getragen hätten. Weiter erkannte der Zeuge eine Person die wohl nur in Unterwäsche das Gleis verlassen haben soll. Eine weitere habe Nasenbluten gehabt. Ob Passant_innen in Mitleidenschaft gezogen wurden, konnte der Beamte nicht bestätigen. Wer denn zuerst die Auseinandersetzung begonnen habe, bezeugte der Beamte, dies sei von den HSV Fans ausgegangen.
Auf die Frage, ob die Steine auch tatsächlich geworfen wurden, bestätigte der Beamte, diese seien in seine und in in Richtung seiner Kolleg_innen geworfen worden. Besondere Merkmale seien dem Beamten insgesamt nicht aufgefallen. Solche Beobachtungen will der Beamte auch deswegen nicht gemacht haben, weil dieser erklärte: “Wir mussten auch erstmal unsere eigene Haut retten”. Weiter sagte der Beamte: “Trotz dessen, dass ich meine Schusswaffe dabei hatte und zeigte, trotzdem noch so einer Eskalation ausgesetzt zu sein, brachte mich ernsthaft auf den Gedanken diese Schusswaffe auch einzusetzen”.
Zu der Frage der passiven Bewaffnung der Fangruppen fragte der Verteidiger Wesemann, ob es denn besonders ungewöhnlich sei, wenn Menschen sich im November Handschuhe anzögen. Auch wurde die Stabilität der Stangen besprochen. So wurde es nicht bestritten, dass die Stangen aus PVC waren und max. 55 mm Umfang hatten. Weiter wurde in Erfahrung gebracht, das die Zivilfahnder sich bereits um 10 Uhr Morgens auf dem zu erwartenden Einsatzort Poptown/Stresemannstr. befanden. Erst gegen 12.15 Uhr hätten sich ca. 80 – 100 Personen dort vor dem Fanhaus versammelt, die im späteren Verlauf sich als Gruppe Richtung Bahnsteig ‘Diepholz’ bewegt haben soll.
Viele Bilder nichts Aussagekräftiges
Nachfolgend wurden Lichtbilder und Videomaterial zur Augenscheinnahme eingebracht. Auf den Bildern und Videos sind Sequenzen zu sehen, die sich vor dem Tunnel zum Gleis der S-Bahn ‘Stellingen’ abspielten und durch die Polizei vor Ort aufgezeichnet worden war. Sowie Videos aus der Bahn und auf dem Gleis. Das erste Video zeigt zwei Gruppen, die durch Polizei voneinander abgegrenzt werden. Die eine Gruppe ist durch ihre Trikos und Schals eindeutig als Hamburger SV Fans zu erkennen. Dies belegt auch deren Rufe. Die andere Gruppe die aus dem S-Bahn Tunnel mit Spalier der Polizei an den Hamburger_innen vorbeigeführt wird, ist nicht klar als Bremer Fangruppe zuzuordnen. Diese sind überwiegend dunkel gekleidet und haben keine offensichtlichen Embleme eines Vereins. Beim Vorbeilaufen skandieren die HSV Fans unter anderem der Gruppe der Bremer hinterher: “Bremer, Bremer Hurensöhne”, “Scheiß Werder Bremen”, “Eins kann uns keiner nehmen und das ist der pure Hass auf Bremen”.
Nach diesen vorhersehbaren Provokationen rivalisierender Fanblocks kommt es kurz zu kleinen Rangeleien vereinzelter Personen, die durch die anwesenden BFE vor irgendwelcher nennenswerter strafbaren Handlungen abgehalten wird. Der Block der als Bremer_innen abgegrenzt wurde, bewegt sich geschlossen in Richtung eines Unterführungstunnels, weg von dem HSV Block. Im weiteren Verlauf des Videos bleibt es friedlich, es werden Fanparolen skandiert und Choreographien mit positiven Bezug auf den Verein ‘SV Werder Bremen’. Beim Anhalten des Fanblocks durch die Polizei in diesem Tunnel, wurden durch die Beamten manche Personen mit Nahaufnahme aufgezeichnet. Nach einigen Minuten kann der Zug weiter laufen und das Video endet. Die Angeklagten sind für Prozessbeobachter_innen aus der Entfernung zwischen Zuschauerbank und Richterpult, in einem Gerichtssaal so groß wie eine Schwimmhalle, auf dem Video insgesamt nicht zu erkennen.
Es ist fraglich inwieweit der Sinn und Zweck des Öffentlichkeitsgrundsatzes gewahrt ist, wenn es der Öffentlichkeit nicht möglich ist genauso Einblick in Video und Fotomaterial zu erhalten, die für ein Urteil von Bedeutung sind, wie es den Prozessparteien selbstverständlich ist.
Nach Augenscheinnahe diese Videos beantragt Verteidiger Wesemann festzuhalten, dass auf dem Video keine einzige Person von ihm erkannt worden sei. Der StA widersprach dem Ersuchen und behauptete Valentin S. erkannt zu haben. Wesemann verlangte ein Protokoll darüber, was der vorsitzende Richter auf dem Video gesehen habe. Darauf antworte der betreffende Richter: “Sowas machen wir nicht!”:
Das zweite Video wurde in Augenschein genommen. Dieses soll die Szenen auf und um dem S-Bahnsteig zeigen und die Beteiligung des Angeklagten Wesley S.
Das erste Video zeigt die Überwachungskamera zum Treppenaufgang S-Bahn Station. Zu erkennen ist eine große Gruppe die zunächst in Ruhe die Treppe hinauf geht und wenige Zeit später vereinzelt Personen wieder die Treppe herunter rennen. Der StA will dabei den Angeklagten Wesley S. erkannt haben. Der Vorsitzende wies die Erklärung zurück. Dieser sei in dieser Sache gar nicht angeklagt. Der StA dazu: “Aber das ist in dem Zusammenhang vielleicht wichtig!”. “Dies braucht aber in dem Zusammenhang nicht geklärt werden”, so der Richter ablehnend.
Auf dem weiteren Videos sind aus verschiedenen Perspektiven eine mittelgroße Gruppe nahe der Kamera zu sehen. Davon ein Teil vermummt und sichtlich aufgeregt. Dann fährt die S-Bahn ein und es rennt diese Gruppe auf die Eingänge die stehende S-Bahn zu. Einer öffnet eine Tür. Kurz darauf beginnen verschiedene körperliche Auseinandersetzungen zwischen zwei Gruppierungen im und vor der Bahn. Manche rennen nach einer kurzen Zäsur aus anderen Türen der Bahn den Steig herunter. Die Rangelei und mögliche Tatbeiträge sind unübersichtlich bis gar nicht zu erkennen. Durch das Abzünden von Pyrotechnik wird dieser Eindruck noch weiter verstärkt. Aus der Entfernung der Zuschauerbank lässt sich keine Person eindeutig erkennen. Das mag auch damit zusammenhängen, das beinah alle Beteiligten auf den Sequenzen vermummt sind.
Der StA will eine Person mit roten Boxhandschuhen ausgemacht haben, die der Angeklagte Wesley S. sein soll. Dem entgegnete Wesemann: “Ich kann nur die Agression der HSV Fans erkennen. Wenn, dann wehrt sich die Person bestenfalls, weil sie angegriffen wird”.
Die Prozessbeobachtung konnte zwar etwas rotes erkennen, das wie Boxhandschuhe aussieht. Aber weder dies deutlich erkennen, noch die Person eindeutig die diese Handschuhe trug. Absolut gar nicht zu erkennen war irgendeine strafbare Handlung, die von dem vermeintlichen “Boxer” ausgegangen sein soll. Das Tragen von Boxhandschuhen mag in der Öffentlichkeit eines Bahnsteiges sozial unüblich sein. Es stellt für sich aber noch keine strafbare Handlung dar.
Die Verhandlung wird am 14.04.2014, um 09.00 Uhr, im Landgericht Bremen fortgesetzt.
Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Bremen
Drei eklatante Fehler sind mir aufgefallen. Ihr müsst da etwas durcheinander bekommen haben.
Die besagte Haltestelle heißt nicht „Diepholz“ und auch nicht „Diepsteich“, sondern „Diebsteich“.
Der zweite Zeuge, der Polizeibeamter Olaf M., hat vor Gericht ausgesagt, dass er die Fangruppe um den Hamburger SV begleitete und nicht die der Werder Bremen Fans! Weiter sagte er aus, dass er die Gruppe am Fanhaus des HSV beobachtete und die Fangruppe nicht wie gewohnt am S-Bahnhof „Holstenstraße“ einstieg, sondern zu Fuß zur Haltestelle „Diepsteich“ ging. Von einem Bus oder einem Einstieg in eine S-Bahn war zu keine Zeit die Rede.
Auf den Videos mit den vermeintlich roten Boxhandschuhen, will der Staatsanwalt, nicht Wesley S., sondern Valentin S. erkannt haben.
Danke für die Hinweise