Nicht nur ein Ratgeber für Inhaftierte
Die Deutsche AIDS-Hilfe e. V. hat einen Ratgeber herausgebracht für Inhaftierte, der auf den ersten Seiten eine aktuelle und sinnvolle Darstellung mit dem Schwerpunkt HIV und AIDS ausführt. Dieser Ratgeber in der 8. Auflage bietet zudem ab Seite 55, auf beachtlichen 85 Seiten ausgedehnt, den Themenschwerpunkt -Rechte der Inhaftierten- an. Dieser Ratgeber enthält neben Erläuterungen zu aktuellen Urteilen und klar verständlichen Zusammenfassungen zum Strafvollzugsrecht, auch Musteranträge und speziell kenntlich gemachte Kurzinfos.
Mögen manche Haftanstalten derlei gezielte Unterstützung in Schriftform nicht sonderlich gerne und verweigern die Aushändigung solcher Medien, da es für sie mehr Bürokratie und striktere Beachtung des Gesetzgeberwillens bedeutet, wenn der Häftling seine Rechte kennt und vor allem juristisch korrekt benennen kann, lässt dieser Ratgeber von seinem Umschlag nicht auf seinen Inhalt schließen. Gerade das Tabu-Thema AIDS lässt auch die Angestellten der Haftanstalten aufschrecken und geben meist ohne genauerem Hinsehen Infomaterialien an die Inhaftierten weiter.
Bei der angesprochenen Nützlichkeit für Inhaftierte, sollte dieser Ratgeber auf keinen Fall bei Jurastudent_innen in der Sammlung fehlen. Neben der Dringlichkeit zum Thema AIDS und HIV auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu sein, empfiehlt sich der Blick auf aktuelle Fragen, wie bspw. zum Thema: Arbeitspflicht, Bewährungswiderruf oder Haftkostenantrag und Prozesskosten- und Sozialhilfe für Inhaftierte, nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes mit Besonderheiten der jeweiligen Bundesländer sowie Grundsatzurteilen.