FREE VALENTIN

AKJ.HB

Der AKJ-Bremen war ein Zusammenschluss von Studierenden an der juristischen FakultĂ€t der Uni Bremen. Sie setzen sich fĂŒr eine kritische Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen VerhĂ€ltnissen und der juristischen Ausbildung ein. Es ging ihnen um AufklĂ€rung und Ausbildung, die Theorie und Praxis vernetzt und so die sozialen BezĂŒge des Rechts reflektiert und den kritischen Umgang mit Recht fördert. Sie traten fĂŒr eine antifaschistische, basisdemokratische und emanzipatorische Gesellschaft ein und wandten sich gegen jede Form von Diskriminierung, insbesondere Antisemitismus, Rassismus und Sexismus. Am 11.09.17 gab der AKJ-Bremen ihre Auflösung bekannt. Ihre Artikel, Veröffentlichungen und Prozessberichte sind auf Stadtkontext.de als Archiv weiterhin verfĂŒgbar.

2 Antworten

  1. copypaste sagt:

    PresseerklĂ€rung des Anwaltes zu den aktuellen Ereignissen –
    „PresseerklĂ€rung als Verteidiger des „Valentin“

    Das Ende der Unschuldsvermutung!
    Das Ende der Gewaltenteilung!

    „Valentin“ ist Chefsache, dass hat Herr MĂ€urer deutlich gemacht. Er entscheidet, alle haben sich nach seiner Auffassung zu richten. Und: Alle scheinen sich einig zu sein. Die Anmoderation des Beitrags bei buten un binnen vom 05.08.2015 offenbart dies: Valentin ist links, Mitglied der Ultras und hat sich mit rechten Hooligans geprĂŒgelt. Weiterer AufklĂ€rungsbedarf besteht scheinbar nicht mehr. Ich bin sicher, das Gericht sieht das anders.
    Die Kritiker werden in die RĂ€umlichkeiten des Innensenators eingeladen und auf Linie gebracht: Wir sind auf dem rechten Auge nicht blind – allenfalls einzelne Beamte!

    Was fĂ€llt dem Innensenator eigentlich ein, wenn er mitteilt, es bleibe bei dem Haftbefehl! Entscheidet das jetzt die Polizei und der Innensenator? Die Vertreter der Staatsanwaltschaft verhalten sich entsprechend. Das Prinzip der Gewaltenteilung ist offensichtlich falsch verstanden worden. Auch die Staatsanwaltschaft ist auf Linie! Herr Passade sehe „eigentlich keine Möglichkeit “ fĂŒr eine Freilassung, Frau Noltensmeier sieht den Mandanten schon ĂŒberfĂŒhrt, er sei „bereits fĂŒnfmal als SchlĂ€ger aufgefallen“. Damit vermitteln die Pressesprecher der Staatsanwaltschaft den Eindruck, es stehe bereits jetzt fest, was bisher nur als Vorwurf im Haftbefehl benannt wird und sie seien diejenigen, die entscheiden.

    Und dann meint noch ein professioneller Beobachter der veröffentlichten Meinung genau gesehen zu haben, wie organisiert die Ultras auf die Besucher des Verdener Eck zugestĂŒrmt seien (buten un binnen vom 05.08.2015).

    Immerhin erwĂ€hnt er noch einen Umstand, der möglicherweise ursĂ€chlich dafĂŒr ist, dass es gerade hier zu einer solchen Auseinandersetzung gekommen ist: Vom Osterdeich aus drĂ€ngte die Polizei die Ultras gerade in die Arme der Hooligans, die auf eine Auseinandersetzung mit den Ultras vorbereitet waren. Immerhin wartete im Verdener Eck eine erfahrene Truppe unter Beteiligung solch einschlĂ€giger Vereinigungen wie der Standarte 88, Nordsturm Brema, City Warriors und Freibeuter (HoGeSa- Chef „KĂ€ptn Flubber“.) Die angeblich „blutĂŒberströmten Hooligans“ wissen sich darzustellen: Sie tragen T-Shirts mit entsprechenden Aufdrucken. Da bedarf es keiner anderweitigen Einwirkung. Merkt das denn keiner?

    KÀpitÀn MÀurer versammelt seine Mannschaft: Polizei, Staatsanwaltschaft, und Teile der veröffentlichten Meinung stimmen ein und die Richterschaft wird auch gleich angewiesen: Der Haftbefehl bleibt! Es macht den Eindruck, als glaube der Innensenator, ein gesellschaftliches Problem auf Krawall reduzieren und mit der Inhaftierung einer bestimmten Person lösen zu können. Bestrafe einen- erziehe tausend (MÀurerismus).

    Es gibt nach meiner Kenntnis insgesamt 31 weitere Verfahren mit bisher 6 Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern der Ultras. Wie viele Verfahren sind gegen die Mitglieder der Hooligans anhĂ€ngig? Die „Hoolizei“ fahndete öffentlich und in sozialen Netzwerken nach Valentin – Polizei und Staatsanwaltschaft vollstrecken.
    Richtig ist, dass die Mehrzahl der VorwĂŒrfe gegen „Valentin“ im Zusammenhang mit Fußballspielen von Werder Bremen stehen. Dabei erleben wir gegenwĂ€rtig eine Militarisierung der Fankultur: Geschlossene Fangruppen werden in Kesseln umgeben von Polizeibeamten zum Stadion hin und wieder zurĂŒck „begleitet“. Wer einmal drin ist, kommt nicht wieder raus. Das gilt aber eher nur fĂŒr Ultras. Diese sind zu laut, lassen sich nichts gefallen und skandieren lautstark ihre Auffassungen. Wer Ursache und wer Wirkung ist wird sicherlich unterschiedlich gesehen.

    Wenn man sich aber mal die Bilder anschaut, mit welch wĂŒtenden Gesten z.B. HSV-Fans die Ankunft der Bremer Fans erwarten, mit nicht nur verbalen Angriffen auf diese. Da könnte man schon auf die Idee kommen, dass bestimmte Aktionen eine Reaktion auf zuvor erlittene Angriffe gewesen sind. Warum werden diese Aggressoren nicht in Haft genommen? Gibt es hier Beweisnöte oder warum bleiben entsprechende polizeiliche und juristische Maßnahmen aus. Wenn Bilder aus Überwachungskameras ausreichen einen Tatverdacht gegen Valentin zu begrĂŒnden, dann dĂŒrfte es fĂŒr andere Beteiligte des anderen Lagers auch reichen.

    Am Dienstagvormittag findet eine HaftprĂŒfung statt, ob Frau Noltensmeier davon Kenntnis hat oder nicht. Dann wird der zustĂ€ndige Richter entscheiden, ob der weitere Vollzug von Untersuchungshaft notwendig ist. Die Verteidigung hofft, dass sich der Richter frei machen kann von den Direktiven des Innensenators. Es sollte auch nicht vergessen werden, dass es sich bei „Valentin“ um einen zum Tatzeitpunkt Heranwachsenden handelt, bei dem es zur Anwendung von Jugendrecht kommen kann. Nun wird ja nicht behauptet, der Mandant beabsichtige sich dem Verfahren zu entziehen oder etwas zu verdunkeln. Der Haftbefehl stĂŒtzt sich allein auf die Vermutung, der Mandant werde sein noch nicht bewiesenes Verhalten einfach so fortsetzen, wenn er nicht aus dem Verkehr gezogen wĂŒrde.

    Schon diese Vermutung hat die Verteidigung von Anfang an nicht ĂŒberzeugt. Zumindest jetzt, nach nunmehr erlittener Untersuchungshaft von mehr als einem Monat, könnte sich auch ein Gericht diese Zweifel zu eigen machen. Die Botschaft ist angekommen bei Valentin: Wenn da was war – dann sollte sich das nicht wiederholen! Dazu wird die Verteidigung gegenĂŒber dem Gericht weiter vortragen. Eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen Meldeauflagen erscheint ausreichend. Wenn die Meldeauflagen dann noch bei einem Polizeirevier absolviert werden mĂŒssen, welches sich denkbar weit weg vom Weserstadion befindet und diese Meldungen dann im zeitlichen Zusammenhang mit den angesetzten Fußballspielen erfolgen, dann dĂŒrfte die „Gefahr der Wiederholung“ soweit reduziert worden sein, dass der Vollzug eines Haftbefehls entbehrlich erscheint. Die Verteidigung hat dazu konkrete auch zeitliche VorschlĂ€ge erarbeitet, die dem Gericht in Vorbereitung auf den Termin am Dienstag vorgelegt wurden.

    Wir hoffen auf einen Rest von EigenstÀndigkeit in der Richterschaft.

    Horst Wesemann
    Verteidiger“

    Quelle: endofroad 07.08.2015