Nicht nur ein Ratgeber fĂŒr Inhaftierte
Die Deutsche AIDS-Hilfe e. V. hat einen Ratgeber herausgebracht fĂŒr Inhaftierte, der auf den ersten Seiten eine aktuelle und sinnvolle Darstellung mit dem Schwerpunkt HIV und AIDS ausfĂŒhrt. Dieser Ratgeber in der 8. Auflage bietet zudem ab Seite 55, auf beachtlichen 85 Seiten ausgedehnt, den Themenschwerpunkt -Rechte der Inhaftierten- an. Dieser Ratgeber enthĂ€lt neben ErlĂ€uterungen zu aktuellen Urteilen und klar verstĂ€ndlichen Zusammenfassungen zum Strafvollzugsrecht, auch MusterantrĂ€ge und speziell kenntlich gemachte Kurzinfos.
Mögen manche Haftanstalten derlei gezielte UnterstĂŒtzung in Schriftform nicht sonderlich gerne und verweigern die AushĂ€ndigung solcher Medien, da es fĂŒr sie mehr BĂŒrokratie und striktere Beachtung des Gesetzgeberwillens bedeutet, wenn der HĂ€ftling seine Rechte kennt und vor allem juristisch korrekt benennen kann, lĂ€sst dieser Ratgeber von seinem Umschlag nicht auf seinen Inhalt schlieĂen. Gerade das Tabu-Thema AIDS lĂ€sst auch die Angestellten der Haftanstalten aufschrecken und geben meist ohne genauerem Hinsehen Infomaterialien an die Inhaftierten weiter.
Bei der angesprochenen NĂŒtzlichkeit fĂŒr Inhaftierte, sollte dieser Ratgeber auf keinen Fall bei Jurastudent_innen in der Sammlung fehlen. Neben der Dringlichkeit zum Thema AIDS und HIV auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu sein, empfiehlt sich der Blick auf aktuelle Fragen, wie bspw. zum Thema: Arbeitspflicht, BewĂ€hrungswiderruf oder Haftkostenantrag und Prozesskosten- und Sozialhilfe fĂŒr Inhaftierte, nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes mit Besonderheiten der jeweiligen BundeslĂ€nder sowie Grundsatzurteilen.

