Veranstaltung: Verschärfungen des Rechts: Sexualstrafrecht
Verschärfungen des Rechts: Sexualstrafrecht
Die Ereignisse während der Kölner Silvesternacht, in der offenbar hunderte Frauen sexuell belästigt und bestohlen wurden, haben eine neue Debatte über sexualisierte Gewalt und die Frage, wie mit dieser rechtlich umzugehen ist, entfacht. Diese Debatte und die Tatsache, dass viele der mutmaßlichen Täter einen Migrationshintergrund hatten, wurde dabei zum Teil genutzt, um Stimmung gegen „Flüchtlinge“ zu machen und sexualisierte Gewalt pauschal als ein „importiertes“ Verbrechen darzustellen. Dass aber Frauen in Deutschland immer wieder, unabhängig von der Herkunft der Täter, von sexualisierter Gewalt betroffen sind, zeigt, dass dies ein generelles Problem ist. Die genannten Ereignisse haben jedenfalls dazu geführt, dass der Ruf nach einer Verschärfung des Sexualstrafrechts momentan immer deutlicher wahrzunehmen ist.
- Doch inwiefern ist eine Verschärfung des bestehenden Sexualstrafrechts eine
wirksame Maßnahme gegen sexualisierte Gewalt? - Welche Strafbarkeitslücken weist das bestehende deutsche Strafrecht auf?
- Welche gesellschaftlichen Faktoren spielen eine Rolle und wie muss gesellschaftlich mit sexualisierter Gewalt umgegangen werden?
Wir möchten uns dem Thema annähern und die Streitfragen am
05.04.2016 um 18:30 Uhr in Raum GW1 C 2320 (ZERP-Raum)
am Fachbereich 6 der Uni Bremen diskutieren. Hierzu haben wir folgende Personen eingeladen:
- Bärbel Reimann (Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der
Gleichberechtigung der Frau) - Anna Wolfinger und Maren Winter (Studentinnen am Fachbereich 6)
- Prof. Dr. Ingeborg Zerbes (Fachbereich 6)