Der Fall Valentin
Am 28.01.2016 wird am Landgericht Bremen ein Verfahren gegen mehrere antifaschistische Ultras eröffnet. Einer der Angeklagten ist Valentin, der seit seiner Verhaftung am 1. Juli 2015, abgesehen von einer kurzen Unterbrechung, in Untersuchungshaft sitzt und dessen Fall auch infolgedessen in Medien und sozialen Netzwerken besonders populĂ€r wurde. Vorgeworfen werden ihm diverse Gewaltdelikte im Zusammenhang von Auseinandersetzungen mit Neonazis. Anlass der Untersuchungshaft war ein Vorfall im Rahmen des „Nordderbys“ zwischen dem SV Werder Bremen und dem HSV am 19. April 2015. Kurz vor Ende des Spiels sollen Ultras und Antifaschisten in der NĂ€he der Kneipe âVerdener Eckâ von diversen Neonazis angegriffen worden sein. Kurze Zeit spĂ€ter, so die Darstellung von Polizei und Staatsanwaltschaft, sollen eben jene Neonazis von Ultras angegriffen worden sein. Valentin wird vorgeworfen, maĂgeblich an der Auseinandersetzung mit einem Neonazi beteiligt gewesen und auf einem entsprechendem Video zu sehen zu sein.
Der Angriff auf den Ostkurvensaal
Um zu verstehen, wie es dazu kommen kann, dass Ultras und Hooligans, die ja zumindest nach auĂen hin dem gleichen Verein anhĂ€ngen, einander angreifen, reicht es nicht, nur die Geschehnisse am 19. April zu betrachten.
Im Januar 2007 feierte die Ultragruppe âRacaille Verteâ ihr einjĂ€hriges Bestehen im „Ostkurvensaal“ des Weserstadions. Zu dieser Zeit entwickelte sich innerhalb der damals noch jungen Ultraszene eine steigende Ablehnung gegenĂŒber rassistischen, homophoben und sexistischen Einstellungen und ĂuĂerungen, die bis dahin auch im Weserstadion noch oft zu hören waren und von vielen Teilen der Fanszene gebilligt wurden. Damit gerieten sie in Konflikt mit den bis dato im Stadion dominierenden Hooligans. Diese definierten sich und tun dies noch heute hauptsĂ€chlich ĂŒber Gewalt, die sich neben AnhĂ€ngern anderer Vereine oftmals auch gegen Linke, „AuslĂ€nder“, Homosexuelle oder andere Personen richtet, die den zum gröĂten Teil faschistisch eingestellten Hools nicht ins völkische Weltbild passen. Die Hools, die sich von den jungen, progressiv-antifaschistisch eingestellten Ultras in ihrer Kurven-Dominanz bedroht fĂŒhlten, ĂŒberfielen deswegen die Geburtstagsfeier und verletzten 2 Menschen so stark, dass diese im Krankenhaus behandelt werden mussten. Obwohl der Staatsanwaltschaft diverse Aussagen von anwesenden Zeug_innen vorlagen und die TĂ€ter bekannt waren, wurde der Prozess erst vier Jahre spĂ€ter eröffnet. Im Gerichtssaal waren neben den sieben Angeklagten auch etwa 15 weitere Neonazis im Zuschauerraum. Diese begannen sofort damit, anwesende Beobachter_innen zu fotografieren und zu bedrohen. Selbst nach lautstarkem Protest gegen dieses Vorgehen griffen damals weder Beamt_innen der Justiz noch das Gericht ein. Unter den TĂ€tern von damals finden sich auch Personen, die nun bei der Auseinandersetzung am Verdener Eck ‚Opfer‘ gewesen sein sollen.
Die Opfer
Eine herausragende Rolle innerhalb der Bremer Nazi- und Hooliganszene spielt Hannes O. Er ist nicht nur SĂ€nger der Band ‚Kategorie C‘, sondern auch bei der Organisation des rechtsradikalen „HoGeSa“-BĂŒndnisses involviert. Verurteilt wurde er unter anderem wegen diverser Körperverletzungsdelikte, Drogendelikten und versuchter schwerer Brandstiftung zusammen mit einem VerstoĂ gegen das Waffengesetz, weil er Anfang der 90er Jahre versuchte, einen Molotow Cocktail in ein von Migranten bewohntes Haus zu werfen. Noch wĂ€hrend des Prozesses wegen des Angriffs auf den Ostkurvensaal wurde er zudem wegen der sexistischen Beleidigung einer AnwĂ€ltin angezeigt.
Eine weitere Figur, die seit langem in der Bremer Szene auffĂ€llt ist AndrĂ© S, der ebenfalls bereits wegen diverser Körperverletzungsdelikte verurteilt wurde. Im Jahre 2012 sollen im Rahmen einer Hausdurchsuchung 81 Patronen fĂŒr groĂ- und kleinkalibrige Waffen bei ihm gefunden worden sein.
Beide, Hannes O. und AndrĂ© S., gehörten viele Jahre zur mittlerweile zumindest offiziell aufgelösten Nazihooligangruppe âStandarte Bremenâ und tauchten auch nach dem Prozess immer wieder im Zusammenhang mit Gewalttaten auf. So sollen Mitglieder der Standarte bei einem Angriff auf das linksalternative Kulturzentrum „Wohnwelt„ in Wunstorf im Jahre 2012 beteiligt gewesen sein.
Als am 5. Mai 2012 ein Schalke Fan vom Hooligan Rene W. fast tot getreten wurde, war AndrĂ© S. mutmaĂlich ebenfalls anwesend und soll zusammen mit dem TĂ€ter geflohen sein.
Bis heute treten beide öffentlich in Erscheinung, ob, wie Hannes O., als Organisator und „Einheizer“ bei Nazi-AufmĂ€rschen oder wie AndrĂ© S. als rechtsradikaler Hooligan, der vermeintliche Linke bedroht und angreift.
Am 23.05.2012 griff der Neonazis Sascha S. einen weiteren Gast in der Kneipe ‚Klause 38‘ mit einer abgebrochenen Flasche an. Es wurde im Prozess vermutet, er habe persönlichen Kontakt zu Hannes O. gehabt. Zudem fanden sich in seinem Haus nicht nur diverse Nazidevotionalien, sondern sowohl ein ‚Standarte Bremen‘ Aufkleber an seinem Auto, als auch ein ‚Standarte‘ SchlĂŒsselband.
Die Situation am ‚Verdener Eck‘
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht dieser Protagonisten sind die Berichte von Zeugen, dass der erste Angriff am ‚Verdener Eck‘ von den Hooligans ausging, glaubhaft. Nach diesem ersten Angriff sollen die angegriffenen Ultras zum Stadion hin ausgewichen sein. Dort soll die Polizei repressiv gegen sie vorgegangen sein. Schon hier stellt sich uns die Frage, wieso die Polizei die fĂŒr ihre extreme Gewaltbereitschaft bekannten Hooligans so nah ans Stadion und das Viertel heran lieĂ. Selbst ohne die Tatsache, dass die Bremer Hooliganszene fast geschlossen faschistisch ist, definieren sich Hooligans im Gegensatz zu den Ultras fast ausschlieĂlich ĂŒber Gewalt und Auseinandersetzungen mit Fans anderer Mannschaften. Wie es dann dazu kommen kann, dass eine gröĂere Gruppe aus bekannten und gewalttĂ€tigen Nazis und Hooligans so nah an der Stadion und damit andere Fans kommen kann, ist fĂŒr uns völlig unverstĂ€ndlich.
Nachdem die Polizei ihre MaĂnahmen abgeschlossen hatte, sollen die Ultras als mehr oder wenig geschlossene Gruppe unterwegs gewesen sein. GemÀà mehreren Berichten, die auch durch die Darstellung der Polizei bestĂ€tigt werden, wurde die Gruppe der Ultras sodann mit einer so genannten „SprintrĂ€umung“ in Richtung des ‚Verdener Ecks‘ getrieben. Dort hielt sich noch immer die Gruppe von rechtsextemen Hooligans auf, die durch den vorherigen Angriff schon deutlich gemacht hatte, weswegen sie eigentlich dort war.
Trotz des Angriffes der Hooligans kurz zuvor, waren zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung keine PolizeikrĂ€fte vor Ort. Auch gab es, soweit wir wissen, keine repressiven MaĂnahmen gegen die Hooligans.
HĂ€tte die Gruppe der Ultras den Konflikt mit den Neonazis am ‚Verdener Eck‘ gesucht, hĂ€tten sie dies direkt dann tun können, als sie als geschlossene Gruppe agieren konnten. Stattdessen war es wohl vielmehr so, dass sie von den PolizeikrĂ€ften gegen ihren entschlossenen Widerstand vom Stadion in Richtung ‚Verdener Eck‘ regelrecht getrieben wurden.
WĂ€hrend nun zahlreiche Ultras wegen der Auseinandersetzungen am „Verdener Eck“ angeklagt sind, lassen die Anklagen gegen die beteiligten Neonazi-Hooligans auf sich warten. Selbst wenn keiner der zunĂ€chst angegriffenen Ultras, in Anbetracht eines in der Szene vorherrschenden, unter anderem durch den „Ostkurvensaal-Prozess“ entstandenen, massiven Vertrauensverlusts in die Justiz, Anzeige erstattet hĂ€tte, so hat die Polizei beim Verdacht von Gewaltdelikten solchen AusmaĂes die Pflicht, gegen alle Beteiligten Ermittlungen anzustellen. Auf der Anklagebank sitzen jedoch ausschlieĂlich linke Ultras.
Das Ermittlungsverfahren
Statt einer neutralen SachverhaltsaufklÀrung ermittelte die Polizei also massiv gegen Ultras. Eine Vielzahl von Hausdurchsuchungen waren die Folge. Im Rahmen dieser Durchsuchungen kam es auch zur Inhaftierung Valentins.
WĂ€hrend Valentin und sein Anwalt, Horst Wesemann, sich bemĂŒhten, unter anderem durch die DurchfĂŒhrung von „Anti-Gewalt“-Trainings, die Voraussetzungen fĂŒr eine Haftentlassung zu schaffen, argumentierten Staatsanwaltschaft und Gericht am Thema vorbei. In Untersuchungshaft sei Valentin, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft, damit er keine weiteren Straftaten begehen könne. Die Möglichkeiten, die von Wesemann und Valentin vorgeschlagen wurden, dies zu versichern, z.B. durch eine, bei Heimspielen von Werder Bremen bestehende, Meldepflicht Valentins, wurden abgelehnt. Stattdessen wurde sich darauf berufen, dass Valentin keine „Haftbeeindruckung“ zeige.
Der Grund der Untersuchungshaft war aber nie und darf es juristisch auch niemals sein, den Inhaftierten charakterlich zu Ă€ndern oder zu „beeindrucken“.
Untersuchungshaft darf lediglich unter bestimmten Voraussetzungen verhĂ€ngt werden. Sie dient jedenfalls niemals der Bestrafung des Angeklagten, denn dann wĂ€re der Grundsatz, dass es ohne Urteil keine Strafe gibt, ein fundamentales rechtstaatliches Prinzip, auch offiziell ad absurdum gefĂŒhrt.
In diesem Fall wurde auf eine angebliche „Wiederholungsgefahr“ bei Valentin abgestellt.
So soll die Inhaftierung Valentins die Ăffentlichkeit lediglich vor angeblichen neuen Straftaten schĂŒtzen. Wieso plötzlich eine „Haftbeeindruckung“ Voraussetzung fĂŒr die Entlassung sein soll, ist nicht ersichtlich. Vor allem vor dem Hintergrund, dass er bis zur Verurteilung als unschuldig gelten muss und sich somit von nichts distanzieren muss.
Schlussendlich wurde Valentin aus der Untersuchungshaft entlassen. Er hatte Auflagen zu erfĂŒllen, die er erfĂŒllte, dazu gehörte das regelmĂ€Ăige Melden bei der Polizei. Kurze Zeit spĂ€ter wurde er im Rahmen einer dieser Meldungen auf dem Polizeirevier von einem Einsatzkommando ĂŒberfallartig festgenommen. Das Oberlandesgericht hatte die Entscheidung zur Aufhebung der Untersuchungshaft kassiert. Wieso Valentin nicht einfach eröffnet wurde, dass er wieder in Haft kĂ€me, sondern er stattdessen direkt von einem Einsatzkommando festgenommen wurde, erschlieĂt sich uns ebenfalls nicht. Vor allem vor dem Hintergrund, dass er seinen sonstigen Auflagen verantwortungsvoll nachkam.
Doch die Reihe der MerkwĂŒrdigkeiten geht sich noch weiter. Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen wurde Valentin in ein GefĂ€ngnis in Mecklenburg-Vorpommern verlegt. Dieses GefĂ€ngnis ist bekannt fĂŒr die hohe Anzahl an rechtsradikalen Inhaftierten. Die Lage ist dort so prekĂ€r, dass ein anderer inhaftierter Antifaschist extra aus diesem GefĂ€ngnis verlegt wurde, um den „Anstaltsfrieden“ zu sichern. Wir können nicht beurteilen, ob dies einfach unbedacht war. Wir halten aber auch eine gewollte Eskalation durch Justiz und Staatsanwaltschaft fĂŒr denkbar, in deren Folge die HaftbegrĂŒndung von Valentin nachtrĂ€glich verfestigt hĂ€tte werden können.
Neben der hohen Anzahl der Neonazis ist diese Verlegung auch vor dem Hintergrund der kommenden Feiertage unverstĂ€ndlich. So wurde es Valentin noch weiter erschwert, an den Feiertagen seine Familie zu sehen. Als BegrĂŒndung wurde lediglich angefĂŒhrt, Valentin mĂŒsste vor „SolidaritĂ€tsbekundungen geschĂŒtzt“ werden. Warum er vor diesen geschĂŒtzt werden musste und wie ihn diese in einem GefĂ€ngnis mit meterhohen ZĂ€unen und BetonwĂ€nden ĂŒberhaupt hĂ€tten gefĂ€hrden können, erschlieĂt sich uns ebenfalls nicht.
Doch auch juristisch ist diese Entscheidung Ă€uĂerst fragwĂŒrdig. So ist Valentin nun etwa 300km von seinem Verteidiger entfernt. In Anbetracht der Tatsache, dass der Prozess gegen ihn bald beginnt und die Vorbereitung mit seinem Verteidiger nur persönlich geschehen kann und besonders kurz vor dem Prozess besonders wichtig ist, wird hier das Recht auf effektive Verteidigung stark und unserer Meinung nach auch rechtswidrig eingeschrĂ€nkt.
Die Polizei und die Ultras
Doch nicht nur die Staatsanwaltschaft hat sich unserer Ansicht nach fragwĂŒrdig verhalten. Auch die Polizei und ihre Gewerkschaften. WĂ€hrend das VerhĂ€ltnis zwischen Ultras und Polizei noch nie gut war, sollte die Polizei doch zumindest die Errungenschaften der Ultras wĂŒrdigen.
So Ă€uĂerte sich selbst Dr. Hubertus Hess-Grunewald, PrĂ€sident und GeschĂ€ftsfĂŒhrer des SV Werder Bremen folgendermaĂen: âEbenso unumstritten ist, dass der SV Werder Bremen stolz auf seine Fans ist, die in den vergangenen Jahren Rassismus und Diskriminierung durch sensiblen und engagierten Einsatz aus unserem Stadion verbannen konnten.â Es ist fĂŒr uns offensichtlich, dass damit die Ultras gemeint sind, die seit Jahren auf Rassismus, Sexismus und andere Menschenfeindlichkeit im Stadion aufmerksam machen, mit kreativen und aufwĂ€ndigen Choreografien gegen eben jene Diskriminierungsideologien angehen und versuchen, eine AtmosphĂ€re zu schaffen, in der dies eben keinen Platz hat.
Vor den dargestellten HintergrĂŒnden, besonders im Bezug darauf, dass Ultras und Hooligans sich eben völlig unterschiedlich definieren, ist es besorgniserregend, wie sich die Polizei und ihre Gewerkschaften verhalten.
âDie Erfolge der Ermittlungsgruppe sorgen dafĂŒr, dass ein deutliches Zeichen in die
Szene der GewalttĂ€ter gesendet wirdâ so Jochen Kopelke, Vorsitzender GdP.
Als Szene der GewalttĂ€ter definiert Jochen Kopelke hier die Ultras. WĂ€hrend ĂŒberall in Deutschland, auch in und um Bremen, AsylunterkĂŒnfte brennen und HooliganaufmĂ€rsche regelmĂ€Ăig in Gewalt eskalieren, wird hier verdreht, welche eigentlich die Szene der GewalttĂ€ter ist.
Zudem lÀsst sich die Tendenz erkennen, dass viele Delikte gegen die Polizei, sei es der Angriff auf eine Wache an Silvester oder die Brandstiftung gegen Einsatzwagen in Horn, einer diffusen, aus vielen unterschiedlichen Gruppen bestehenden, linken Ultraszene zugerechnet werden, ohne, dass die Polizei diese Zurechnung hinreichend belegen kann.
Die Ultras bilden ein wichtiges Gegengewicht zu den Neonazis und anderen Menschenfeinden im Stadion. Es ist ihr Verdienst, dass offen zur Schau gestellter Rassismus oder andere rechtsradikale und faschistische Gesinnungen im Stadion nicht mehr problemlos möglich sind. Die öffentliche Diskreditierung und das repressive Vorgehen gegen die gesamte Szene fĂŒhrt zu einer SchwĂ€chung der Ultras und kann in einem Wiedererstarken der Neonazis mĂŒnden.
Und am Ende
Die wegen des Angriffs auf den Ostkurvensaal angeklagten Nazi-Hooligans bekamen am Ende maximal Geldstrafen. Die Justiz hat sich ein schnelles Ende des unrĂŒhmlichen Prozesses durch einen Deal erkauft, in dessen Rahmen die Angeklagten durch simple SchuldeingestĂ€ndnisse mit lĂ€cherlich geringen Strafen davon kamen. Von Reue oder Prozessbeeindruckung war keine Spur. Im Gegenteil, wie unter anderem die sexistische Beleidigung einer AnwĂ€ltin durch den angeklagten Hannes O. zeigt.
Ob und inwiefern dieses ĂŒberaus milde Urteil die Hooligans zu weiteren Angriffen motiviert hat, lĂ€sst sich nicht ausmachen, aber vermuten.
In Anbetracht der Art und Weise wie Valentin und die antifaschistische Ultraszene schon zu Beginn des Ermittlungsverfahrens von den Medien diffamiert und von der Justiz schikaniert wurde, bleibt nur zu hoffen dass Valentin und seinen Mitangeklagten ein fairer Prozess ermöglicht wird.




Ich wars nicht. GEZ. Hannes Opunkt
Und Andre auch nicht