Erster Prozesstag des Verfahrens gegen antifaschistische Ultras
Am Donnerstag, den 28.01.2016, wurde der Prozess gegen Valentin und die antifaschistischen Ultras M und S eröffnet. Ihnen werden verschiedene Delikte im Zusammenhang mit körperlichen Auseinandersetzungen mit Neonazis und/oder FuĂballfans vorgeworfen.
Das Umfeld des Prozesses war geprÀgt von einem massiven Polizeiaufgebot und peniblen Kontrollen. Allein im Gerichtssaal waren gut ein Dutzend Polizist_innen anwesend, im Umfeld des GerichtsgebÀudes weitere.
Handys, Schals und Ă€hnliches durften nicht mit in den Gerichtssaal genommen werden. Zudem wurde kontrolliert, ob unter der Kleidung der Zuschauer_innen Embleme, Schriftzeichen und Applikationen als SolidaritĂ€tsbekundungen mit den Angeklagten getragen wurden. GestĂŒtzt wurden diese Kontrollen auf eine am 16.01.2016 erlassene SicherheitsverfĂŒgung des Gerichts, die das Tragen solcher Symbole im Gericht untersagte. Rechtsanwalt Jan SĂŒrig, der einen der Angeklagten vertritt, beantragte, dieses Verbot aufzuheben. Es sei ein Eingriff in die Meinungsfreiheit und nicht verstĂ€ndlich, warum eine schlichte MeinungsĂ€uĂerung im Gerichtssaal nicht erlaubt sein solle. MeinungsĂ€uĂerungen, die sich gegen die Angeklagten richteten, wĂŒrden durch die VerfĂŒgung nicht beschnitten. Zudem wĂŒrde dieses Verbot nur Linke betreffen, da eventuell anwesende Neonazis wohl kaum SolidaritĂ€t mit Valentin bekunden wĂŒrden. WĂ€hrenddessen wĂ€re die Forderung nach einer harten Bestrafung Valentins im Saal wohl erlaubt.
Der Staatsanwalt beantragte, den Antrag abzulehnen mit der BegrĂŒndung, dass sitzungspolizeiliche MaĂnahmen dem vorsitzenden Richter oblĂ€gen und fĂŒhrte aus, dass die Kontrollen gerechtfertigt seien, da die UnterstĂŒtzer_innen Valentins gröĂtenteils aus der antifaschistischen Ultrazene stammten. Diese hĂ€tte laut Medienberichten angeblich Angriffe auf die Justiz angekĂŒndigt. Der vorsitzende Richter schloss sich dem an. Inwiefern T-Shirts mit SolidaritĂ€tsbekundungen fĂŒr die Angeklagten eine Gefahr fĂŒr den ordentlichen Ablauf des Prozesses darstellen könnten und weshalb dies nicht auch fĂŒr neonazistische Symbole gelten solle, lieĂen Staatsanwalt und Vorsitzender allerdings offen.
Der Antrag wurde dennoch abgelehnt.
UnberĂŒhrt blieb davon allerdings, dass Valentin sich mit einer Akte vor den Kameras der anwesenden Journalist_innen schĂŒtzen konnte, auf deren Deckel ‚Free Valentin‘ stand. Laut Staatsanwalt sei diese Aufschrift auf dem Aktendeckel ’nicht sachdienlich‘. Eine weitere Diskussion wurde durch den Vorsitzenden unterbunden.
Am Ende des Prozesstages beantragte Jan SĂŒrig, dass zumindest das Tragen der in der Neonaziszene beliebten Marke ‚Thor Steinar‘ im Gerichtssaal untersagt sein möge. DarĂŒber wurde an dieser Stelle vom Gericht nicht entschieden.
Trotz der Schikanen im Vorfeld war der Andrang so groĂ, dass einige Menschen vor dem Gericht warten mussten, da laut der anwesenden Polizist_innen der Saal voll gewesen sei.
Auch bei der Aufnahme der Personalien der Angeklagten zeigte sich der Staatsanwalt uneinsichtig.
Rechtsanwalt Jan SĂŒrig bat darum, dass sein Mandant seine derzeitige Wohnanschrift nicht nennen mĂŒsse. Dies angesichts des groĂen öffentlichen Interesses und der Tatsache, dass die in Bremen bestehenden Neonazi-Strukturen ‚lebhaftes Interesse‘ an der Anschrift hĂ€tten. Ungeachtet dieser BegrĂŒndung bestand der Staatsanwalt auf der Nennung der Adresse, ohne dass ein Grund dafĂŒr ersichtlich wurde. Das Gericht gab der Bitte des Angeklagten jedoch statt.
Rechtsanwalt Horst Wesemann, Verteidiger von Valentin, beantragte zudem, den Vertreter der Staatsanwaltschaft aus dem Gerichtssaal entfernen zu lassen, da dieser als Zeuge einer im Rahmen des Ermittlungsverfahrens durchgefĂŒhrten Hausdurchsuchung in Betracht kĂ€me. Diesem Antrag wurde nicht stattgegeben.
Es folgte ein weiterer Antrag von Rechtsanwalt Horst Wesemann. Er forderte die Einstellung des Verfahrens, da ein fairer Prozess nicht mehr möglich und zudem einseitig gegen Linke ermittelt worden sei.
Wesemann nahm Bezug auf die derzeitige politische Stimmung in Deutschland, die tĂ€glichen rassistischen und nationalistischen Angriffe, regelmĂ€Ăige BrandanschlĂ€ge und die UnfĂ€higkeit der Polizei, die TĂ€ter_innen zu ermitteln.
Er nahm auch Bezug auf das absurd nachsichtige Vorgehen der Polizei, als bei einem Spiel des SV Werder Bremen gegen den HSV etwa 130 Hooligans, darunter eine Vielzahl bekannter und rechtsextremer SchlÀger, auf einem Schiff vermummt und mit einem Transparent in Richtung Weserstadion fuhren.
Damals kontrollierte die Polizei nur etwa 40 der Anwesenden oberflĂ€chlich, schritt nicht gegen die Vermummung ein und lieĂ zu, dass die Nazi-Hools sich anschlieĂend frei in der Stadt bewegen und Journalist_innen und vermeintlich Linke bedrohen und angreifen konnten.
Ebenso stellte Horst Wesemann einen Vergleich mit dem Verhalten der Justiz und Polizei im so genannten ‚Ostkurvensaalprozess‘ und der Auseinandersetzung am Verdener Eck auf.
Des Weiteren sei die Polizei mehrfach ĂŒber den Angriff auf Ultras am 19. April 2015 informiert worden.
Entsprechende Ermittlungsergebnisse blieben bisher allerdings aus. Nicht einmal die Personalien der beteiligten Neonazis seien aufgenommen worden – im Gegensatz zu den Personalien der antifaschistischen Ultras.
Auch werde dem Verteilen von Fahndungsfotos und mehr oder weniger verdeckten Lynchaufrufen aus der neonazistischen Szene gegen Valentin, darunter konkrete Aufrufe des Nazihools Marcel K.: „Macht ihn kalt, ihr wisst wie er aussieht“ oder „Kill Valentin“ auf seiner Facebookseite, nicht entsprechend nachgegangen.
Angesichts solcher VerhĂ€ltnisse sei die Konsequenz, ‚die Dinge selbst in die Hand zu nehmen‘ zwar nicht richtig, aber nachvollziehbar.
Weiterhin betonte Wesemann, dass der Angriff am Verdener Eck ursprĂŒnglich von den Nazi-Hools ausgegangen sei, die jetzt als Opfer dargestellt werden. Es sei verstörend, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft den politischen Kontext der den Angeklagten vorgeworfenen Taten völlig ignoriere.
So werde auch der politische Hintergrund des Valentin ebenfalls vorgeworfenen Diebstahls einer Kette, die er einem Neonazi entwendet haben soll, verschwiegen. Die Kette war mit der „schwarzen Sonne“, einem Symbol der SS, versehen.
Auch seien auf Pressekonferenzen, zu denen die Verteidigung nicht eingeladen wurde, vorab Beweismittel gezeigt worden. Ferner rĂŒgte Wesemann den Versuch der Einflussnahme von Politiker_innen auf das laufende Verfahren.
So sagte Innensenator Ulrich MĂ€urer bereits im Vorfeld der HaftprĂŒfung, dass Valentin in Haft bleibe. Dies widerspreche einem rechtsstaatlichen und fairen Verfahren.
Bei einer Verlegung kurz vor Weihnachten in die JVA Butzöw in Mecklenburg-Vorpommern wurde Valentin mit StrafhÀftlingen untergebracht, was bei Untersuchungshaft nicht zulÀssig sei.
Das Gericht lehnte den Einstellungsantrag nach kurzer Beratung vorerst ab und fĂŒhrte das Verfahren fort.
Es folgte eine ErklÀrung der Verteidigerin Voigt.
Auch sie kritisierte das Vorgehen der Polizei, besonders im Zuge der Ermittlungen gegen den Angeklagten D.
So sei das Opfer der ihrem Mandanten vorgeworfenen Körperverletzung nicht in der Lage gewesen, den mutmaĂlichen TĂ€ter prĂ€zise zu beschreiben und identifizierte bei Vorlage mehrerer Lichtbilder andere Personen als den Angeklagten.
Erst sieben Wochen nach der Tat soll das vermeintliche Opfer bei einem Arztbesuch eine andere Person getroffen haben. Diese Person habe ihm gegenĂŒber eröffnet, dass sie ĂŒber diverse Fotos und Informationen der vermeintlichen TĂ€ter_innen verfĂŒge. Daraufhin soll sich das vermeintliche Opfer auf die IdentitĂ€t der Angeklagten besonnen haben und machte eine entsprechende Aussage bei der Polizei. Dabei titulierte es die vermeintlichen Angreifer_innen als ‚Zecken‘. Auch die Mitgliedschaft des vermeintlichen Opfers bei der Hooligangruppe ‚Freibeuter‘ und ein daraus folgendes Belastungsinteresse seien nicht geprĂŒft worden.
Mittlerweile sei das als Belastungszeuge prÀsentierte vermeintliche Opfer untergetaucht, um sich selbst dem Zugriff der deutschen Strafverfolgungsbehörden zu entziehen.
AnschlieĂend richtete der Vorsitzende das Wort an Valentin und machte deutlich, dass ein Freispruch aus seiner Sicht Ă€uĂerst unwahrscheinlich sei, auch weil er bereits zwei VorwĂŒrfe eingerĂ€umt hĂ€tte.
Das Aussageverhalten Valentins könne deswegen das StrafmaĂ beeinflussen. Valentin entschied sich dennoch zu schweigen und weiterhin seinen Verteidiger fĂŒr sich sprechen zu lassen, ebenso wie die anderen Angeklagten.
Es erscheint im Hinblick auf ein faires Verfahren Ă€uĂerst bedenklich, dass der vorsitzende Richter zu diesem frĂŒhen Zeitpunkt des Hauptverfahrens einen Freispruch bereits nahezu ausschlieĂt und damit gegen die Unschuldsvermutung verstöĂt.
Im Folgenden sollte das richterliche Vernehmungsprotokoll, das im Rahmen der HaftprĂŒfung Valentins angefertigt wurde, verlesen werden. Der hiergegen gerichtete Antrag Wesemanns wurde abgelehnt. Wesemann argumentierte, Valentin habe die Aussage in Erwartung einer angekĂŒndigten Entlassung aus der U-Haft gemacht. Diese Erwartungshaltung sei bei seinem Mandanten durch einen angebotenen Deal der Staatsanwaltschaft im Falle eines GestĂ€ndnisses hervorgerufen worden. Die Staatsanwaltschaft widersprach dieser Darstellung.
Der Tag endete mit einem Antrag Horst Wesemanns, die EigentĂŒmerin des BlumenkĂŒbels, der bei der Auseinandersetzung am Verdener Eck auf einen der an beteiligten Nazis geworfen worden sein soll, als Zeugin zu laden.
Der Prozess wird am Montag, den 1. Februar um 9.00h im Saal 218 des Landgerichts Bremen fortgesetzt.


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