Hotel Strafvollzug
Das irrefĂŒhrende Bild vom noblen 5-Sterne Hotel mit goldenen GitterstĂ€ben sowie beliebiger Freizeitgestaltung des Inhaftierten wird im gesellschaftlichen Diskurs stetig reproduziert und internalisiert. Parallel erheben sich nach jeder Darstellung in einschlĂ€gigen Medien Forderungen, hĂ€rtere Bedingungen in Strafanstalten durchzusetzen, ohne dabei eigentlich zu klĂ€ren, was dabei hĂ€rter sein soll, möchte man das Wort Folter nicht gebrauchen.
Die „SchlĂŒssel wegwerfen“ MentalitĂ€t mancher BĂŒrger_innen und populĂ€ren Politiker_innen stellt auch die Gretchenfrage, wie Staat und Gesellschaft es mit der WĂŒrde des Menschen halten. Gibt man zu bedenken, dass in Art. 1 Abs. I GG die Verfassung ihre gröĂte Verpflichtung an den Staat und seinen Institutionen vergibt und alle folgenden Gesetze nach dieser Frage auszulegen sind. Nicht nur Menschenrechtsorganisationen verweisen immer wieder auf die katastrophalen Bedingungen und mangelnde Einhaltung, dem Gebot, die WĂŒrde des Menschen zu wahren, gerecht zu werden und entsprechende Haftbedingungen zu schaffen. Auch der EGMR gibt hierzu regelmĂ€Ăig der Bundesrepublik und ihren LĂ€ndern Nachhilfestunden in Sachen Menschenrecht und MenschenwĂŒrde.

