Hotel Strafvollzug
Das irreführende Bild vom noblen 5-Sterne Hotel mit goldenen Gitterstäben sowie beliebiger Freizeitgestaltung des Inhaftierten wird im gesellschaftlichen Diskurs stetig reproduziert und internalisiert. Parallel erheben sich nach jeder Darstellung in einschlägigen Medien Forderungen, härtere Bedingungen in Strafanstalten durchzusetzen, ohne dabei eigentlich zu klären, was dabei härter sein soll, möchte man das Wort Folter nicht gebrauchen.
Die „Schlüssel wegwerfen“ Mentalität mancher Bürger_innen und populären Politiker_innen stellt auch die Gretchenfrage, wie Staat und Gesellschaft es mit der Würde des Menschen halten. Gibt man zu bedenken, dass in Art. 1 Abs. I GG die Verfassung ihre größte Verpflichtung an den Staat und seinen Institutionen vergibt und alle folgenden Gesetze nach dieser Frage auszulegen sind. Nicht nur Menschenrechtsorganisationen verweisen immer wieder auf die katastrophalen Bedingungen und mangelnde Einhaltung, dem Gebot, die Würde des Menschen zu wahren, gerecht zu werden und entsprechende Haftbedingungen zu schaffen. Auch der EGMR gibt hierzu regelmäßig der Bundesrepublik und ihren Ländern Nachhilfestunden in Sachen Menschenrecht und Menschenwürde.