Vierter Prozesstag gegen antifaschistische Ultras
Vierter Prozesstag des Verfahrens gegen antifaschistische Ultras
Veröffentlichung bleibt ohne Konsequenzen
Zu Beginn des 4. Verhandlungstages, dem 15.02.2016, erklĂ€rte der Vorsitzende, dass die Veröffentlichung eines Fotos der Angeklagten durch den -Weserreport- ohne Konsequenzen fĂŒr den verantwortlichen Verlag bleibt. Der Herausgeber hatte die Angeklagten deutlich erkennbar in einer Ausgabe des Anzeigenblatts abgedruckt und damit das aktuelle Aussehen der Angeklagten grob fahrlĂ€ssig einer breiten Ăffentlichkeit preisgegeben. Das Gericht sah darin lediglich ein âVersehenâ der verantwortlichen Redaktion und wies die Beschwerde der Verteidiger_innen gegen die Veröffentlichung der Bilder zurĂŒck. Dass das online gestellte Bild in rechtsextremen Kreisen aufgegriffen wurde blieb ungesagt.
Antrag auf Verfahrenseinstellung
Der am 28.01.2016 vom Verteidiger Wesemann gestellte Antrag, das Verfahren wegen Körperverletzungen gegen seinen Mandanten einzustellen, wurde vom vorsitzenden Richter, der sich in der Sache der Auffassung des Staatsanwaltes (StA) anschloss, abgewiesen.
Vorausgegangen war die ErklĂ€rung des Verteidigers am ersten Prozesstag, dass fĂŒr seinen Mandanten ein âfaires Verfahrenâ von Anfang an ânicht gegebenâ gewesen sei. Nach Auffassung des StA hingegen seien die Einlassungen des Verteidigers von Valentin S. nichts weiter als âpersönliche Wertungen die auĂerhalb gesetzlicher Themen stĂŒndenâ. Sie seien alle ânicht geeignetâ, eine âschwere Verfahrensverletzungâ zu begrĂŒnden. Â
Antrag auf Unterbrechung
Verteidiger SĂŒrig beantragte die Unterbrechung des Verhandlungstages am Donnerstag, den 18.02.2016, fĂŒr drei Stunden, um selbst an einer Demonstration gegen das vom Bundestag angekĂŒndigte Asylpaket II teilzunehmen. Nach eindrĂŒcklicher ErklĂ€rung ĂŒber die Dringlichkeit, sich gegen dieses Gesetzespaket zu wenden, das die Menschenrechte und MenschenwĂŒrde von Asylsuchenden massiv beschĂ€digt, bat er den StA und vorsitzenden Richter, einer Verhandlungsunterbrechung zuzustimmen. Der StA lehnte eine Unterbrechung entschieden ab und unterstellte, dass SĂŒrig seinen Mandanten ânicht ordentlich vertretenâ könne. Der Richter schloss sich der Ablehnung an und verwies auf das âBeschleunigungsgebot in Haftsachenâ.
Kritik an Verfahrensweise
Nach Ablehnung seines Antrags kam Wesemann auf die Geschehnisse des dritten Prozesstages zurĂŒck. Er kritisierte die Verfahrensweise der Ermittlungsbehörden insgesamt. Die Aussagen der Mutter des GeschĂ€digten Jaroslaw S., die vertretend fĂŒr ihren Sohn als Zeugin geladen war und mit ihren Aussagen den Angeklagten Valentin S. zu belasteten schien, bezeichnete Wesemann schon am zweiten Prozesstag als ein ânicht tatbezogenes Wiedererkennenâ.
Kritik an interner Kommunikation
Nachdem diverser Schriftverkehr zwischen der Polizei und der StA dem Verteidiger Wesemann erst spĂ€t mitgeteilt wurde, fragte er den StA: âSagen Sie uns, was lĂ€uft hier eigentlich hinter den Kulissen?â – âDie StA und die Polizei bekommen irgendwelche Emails und ich kann nicht erkennen, was davon ĂŒberhaupt zur Beweisaufnahme in den Ermittlungen gehören soll.â Die Kritik an diesen internen VorgĂ€ngen zwischen Polizei und StA wurde vom Gericht zurĂŒckgewiesen. SchlieĂlich könne diese Korrespondenz âauch etwas mit entlastenden Ermittlungen fĂŒr die Angeklagtenâ zu tun haben, so der Vorsitzende.
Wesemann suchte weiter Antworten auf die Frage, wer bei den Ermittlungen fĂŒr welche VorgĂ€nge verantwortlich ist. Aus dem Emailverkehr der Polizei und Strafjustiz lieĂe sich das nach seiner Auffassung nicht erkennen. Dazu wollte der StA jedoch keine AusfĂŒhrungen machen. Verteidigerin Voigt kritisierte die zu Tage tretende âRechtsauffassungâ des StA scharf. Voigt wurde jedoch vom Vorsitzenden inmitten ihrer Kritik vom vorsitzenden Richter gleich unterbrochen, obwohl Sie nachdrĂŒcklich darauf hinwies, dass auch dem StA Gelegenheit gegeben worden war, sich in dieser Angelegenheit mĂŒndlich zu Ă€uĂern.
Kritik Arbeitskreis kritischer Jurist_innen
Aus kritisch juristischer Sicht muss der AKJ an dieser Stelle noch einmal seine Kritik vom dritten Prozesstag aufgreifen. Die Verteidigung scheint insgesamt durch die Ermittlungsbehörden schlechter gestellt zu werden. Besonders im Bereich Auskunft und Transparenz in informationeller Hinsicht. Das Prinzip eines -fairen Verfahrens- wird unterlaufen. Die gegenteilige Behauptung des Staatanwaltes ĂŒberzeugt hier nicht, trĂ€gt dieser doch fĂŒr diese anhaltende Intransparenz eine Mitverantwortung. Ein faires, rechtsstaatliches Verfahren sieht deutlich anders aus.
Aussagen des Zeugen Mirko G.
Nach diesen ersten engagierten Auseinandersetzungen zwischen den Prozessparteien wurde der geschĂ€digte Zeuge Mirko G. belehrt und zu den Ereignissen am 30.05.2014 in der Friesenstr./Römerstr., nahe des fĂŒr den heute verhandelten Tatkomplex relevanten Supermarktes REWE, befragt.
Mirko G. soll an diesem Tag, gegen 22.15 Uhr, zusammen mit dem Zeugen Jaroslaw S., von einer Gruppe aus 6 – 8 Personen nach einem Einkauf im Supermarkt verfolgt und nach einem kurzen Wortwechsel zusammengeschlagen worden sein. Bereits im Supermarkt seien er und sein Begleiter von zwei unbekannten mĂ€nnlichen Personen gefragt worden, ob sie âNazisâ seien. Dies hĂ€tten sie verneint und die Unbekannten hĂ€tten gesagt: âDann ist ja gut.â Anlass zu dieser Frage habe wohl die âBauchtascheâ des Begleiters Jaroslaw S. gegeben. Die Tasche trug den Schriftzug der Marke âThor Steinarâ. Bei Jaroslaw S.  handelt es sich um dieselbe Person, die bereits in einer Bushaltestelle zusammen mit seiner Mutter am 02.03.2014 angegriffen worden sein soll, weil er einen Pullover derselben Marke getragen hatte (Siehe AKJ Bericht: Zweiter und dritter Prozesstag). Am 30.05.2014 sei Jaroslaw S. den Angreifern von Mirko G. jedoch in einer SeitenstraĂe entkommen und habe aus sicherer Entfernung telefonisch die Polizei verstĂ€ndigt. Diese sei nach ca. 45 Minuten vor die HaustĂŒr des GeschĂ€digten gekommen und habe dort erste Aussagen der beiden aufgenommen. Die Befragung von Mirko G. soll in seiner Wohnung gefĂŒhrt worden sein. Hierzu habe sich die Polizei lediglich nur 5 Minuten Zeit genommen. Tage nach diesem Angriff will der GeschĂ€digte auf die Namen der Angeklagten Wesley und Valentin gekommen sein und behauptete, die beiden seien âdefinitivâ die TĂ€ter.
Die heutigen Befragungen nach den Einlassungen des Zeugen Mirko G. offenbarten jedoch schnell, dass dieser Zeuge keine belastenden Aussagen vorzuweisen hat.
WidersprĂŒchliche Aussagen
AuffĂ€llige WidersprĂŒche waren durch seine Angaben zu den Unbekannten im REWE Markt und den protokollierten Aussagen bei der Polizei zu vernehmen. So war in den ersten Protokollen, die der Richter heute verlas, davon die Rede, dass im Supermarkt nicht âzwei mĂ€nnlicheâ Personen, sondern eine âweiblicheâ Person mit âblonden Haarenâ und eine âmĂ€nnliche Personâ mit einer auffĂ€lligen âTĂ€towierungâ sie angesprochen hĂ€tten. Auch war es erst eine ganze Gruppe die zugeschlagen habe, dann sollen es vielmehr die heute Angeklagten gewesen sein. Der Rest der Gruppe habe Jaroslaw S. in dieser Version zurĂŒckgehalten. Auch sollen die unbekannten Personen aus dem Supermarkt erst fĂŒr den Angriff mitverantwortlich gewesen sein. Dann waren sie plötzlich wieder nicht Teil des Angriffs.
Auch einen Zeugen, den Mirko G. selbst durch eigene Recherche in der NĂ€he des Tatortes ausgemacht haben will, gab er heute dem Gericht als ânicht geeigneten Zeugenâ an, da dieser beim Antreffen immer âsturzbesoffenâ sei und ihm deshalb nichts bringen wĂŒrde. SpĂ€ter will er die vermeintliche TĂ€tergruppe auf dem Weg zu einer âDemoâ beobachtet, aber dann doch nicht die Polizei informiert haben, da ânicht alleâ Beteiligten des Angriffs dabei gewesen seien.
Beschreibungen ĂŒber die vermeintlichen TĂ€ter widersprechen sich von seinen ersten Aussagen bei der Polizei bis zu seiner heutigen Aussage zutiefst. So sagte einer der Zeugen damals zunĂ€chst aus, einer der TĂ€ter habe eine âbreite Naseâ wie ein âBoxerâ und âbraune hochgegelte Haareâ gehabt. Eine Beschreibung die auf keinen der Angeklagten passt. Um die WidersprĂŒchlichkeit seiner Aussagen komplett zu machen antwortete der Zeuge auf die Frage, ob die âgröĂere Personâ die sich bei der SchlĂ€gerei âbesonders hervorgetanâ hĂ€tte, der Angeklagte Valentin S. sei:
âNein, das war nicht Valentin.â
Die Aussage, ihm sei âspĂ€ter erst der Zusammenhang zu den Ultras klar gewordenâ, spricht fĂŒr den Verdacht, dass der Zeuge erst spĂ€ter auf diese Angeklagten gebracht wurde.
Parallelen zum Aussageverhalten von Florian M.
Ăhnlich wie bei den Aussagen des GeschĂ€digten Florian M., der bereits am zweiten Prozesstag aussagte und der seine Angaben in zeitlichen AbstĂ€nden stĂ€ndig den bereits in Medien bekannt gewordenen körperlichen Merkmalen zu den Angeklagten anzupassen schien, hatte auch der GeschĂ€digte Mirko G. erst spĂ€ter nach der Tat wesentlich andere Beschreibungen und TatzusammenhĂ€nge bei dem leitenden Ermittlungsbeamten Martin W. angegeben.
An dieser Stelle ist die Verbindung des Zeugen Mirko G. und Florian M. zu dem GeschĂ€digten Jaroslaw S. entscheidend fĂŒr das VerstĂ€ndnis, warum der Prozess langsam in ein neues Licht rĂŒckt. So war es bei allen drei Tatkomplexen, die bisher im Prozess untersucht wurden, stets Jaroslaw S., der nicht nur selbst als GeschĂ€digter aktenkundig ist, sondern der âzufĂ€lligâ und ausgerechnet zu dem GeschĂ€digten Florian M. nach dem Angriff Kontakt hatte und mit dem GeschĂ€digten Mirko G. zumindest gut bekannt war. Ausgerechnet der Hauptbelastungszeuge Jaroslaw S. steht seit einigen Monaten den Ermittlungsbehörden und den Prozessparteien, trotz fragwĂŒrdiger Angebote seitens der Ermittlungsbehörden, seine Aussage an der deutsch-polnischen Grenze aufnehmen zu lassen und fĂŒr die Kosten aufzukommen, nicht zur VerfĂŒgung (Siehe AKJ Bericht 3. Prozesstag).
Aussage des leitenden Ermittlungsbeamten Martin W.
Martin W. wurde am vierten Prozesstag ebenfalls als Zeuge geladen. Die Funktion dieses Zeugen war die polizeiliche Untersuchung der drei Tatkomplexe, bei denen Florian M,. Mirko G. und Jaroslaw S. als GeschĂ€digte in den Ermittlungsakten seiner Polizeidienststelle gefĂŒhrt werden. Die Befragungen dieses Zeugen gestaltete sich schon deshalb schwierig, da der Beamte seine âAussagegenehmigungâ nicht in Schriftform bei sich fĂŒhrte, obgleich er seit Wochen von diesem Termin wusste. So konnten einige Fragen schon deshalb nicht sachdienlich geklĂ€rt werden, weil der Beamte, ohne Vorlage seiner Aussagegenehmigung der zustĂ€ndigen Dienststelle, kaum durch die Verteidigung so befragt werden konnte, dass alle Aspekte des Geschehens zu Tage treten können. Auch hier setzt sich ein fragwĂŒrdiges Vorgehen in dem Verfahren fort. Der Richter gab dem Zeugen beinahe alle Antworten vor und der Zeuge verlieĂ sich offensichtlich auf die Hilfe des Richters und kommentierte beinahe alle Antworten des Richters mit Zustimmung. Ob hier der Richter oder der Zeuge verhört wurde, war kaum noch erkennbar.
Verteidiger SĂŒrig platzte darauffolgend heute förmlich der Kragen. So eine Vorgehensweise habe er noch âin keinem Verfahrenâ erleben mĂŒssen. Der StA sah in der intensiven Befragung des Zeugen durch Verteidiger SĂŒrig keinen erkennbaren Sinn, sondern fragte SĂŒrig, ob er den âZeugen nur nervenâ wolle. Dass Befragungen den Zeugen nicht auch „nerven“ dĂŒrften, ist dem AKJ allerdings neu.
Nach diesem Exkurs wurde der Zeuge weiter befragt. ZunĂ€chst war der Fall des Angriffs an der Bushaltestelle (AKJ Bericht: Prozesstag 3), eingestellt worden, weil keine TĂ€ter durch den GeschĂ€digten benannt werden konnten. Der Beamte Martin W. habe jedoch dann, nachdem ihm durch die GeschĂ€digten die drei Angeklagten als TĂ€ter durch Fotos und Namen genannt wurden, die Ermittlungen wieder aufgenommen und zusammengezogen. FĂŒr ihn sei das âso eine links/rechts Geschichteâ gewesen. In einem âVorgesprĂ€châ, das sich in der Verhandlung heute nicht genau verifizieren lieĂ, soll er mit den GeschĂ€digten schon ĂŒber die Angeklagten ins GesprĂ€ch gekommen sein. Auf die Frage, warum denn der Beamte Martin W. diese Form der Befragung gewĂ€hlt habe, anstatt die Befragungen ordentlich zu Protokoll zu nehmen und von den Zeug_innen unterzeichnen zu lassen, gab der Beamte hier an, er wollte damals âschon mal hören, was da dranâ sei.
Hier soll dem Beamten auch schon der, typischerweise von Neonazis verwendete Begriff âZeckenâ, als Abwertung fĂŒr Linke bzw. Antifaschist_innen, von dem GeschĂ€digten Jaroslaw S. zu Ohren gekommen sein. Ein Aktenvermerk belegt diese Tatsache. Obwohl der Beamte speziell fĂŒr den Bereich âpolitisch motivierte Gewaltstraftaten Links/Rechtsâ eingesetzt ist und einen professionellen Einblick in diese Bereiche haben sollte, war ihm bei dem Begriff âZeckenâ, den der Zeuge im VorgesprĂ€ch verwendete, nicht eingefallen, dass er es bei mindestens einem der Zeugen mit einer Person aus dem Neonaziumfeld zu tun haben könnte. Ermittlungen in diese Richtung seien fĂŒr ihn ânicht in Frage gekommenâ. Stattdessen hatte der Beamte nach den Hinweisen der Zeugen, die diese bei Facebook recherchiert haben wollen und den bisher unverifizierten âVorgesprĂ€chenâ mit diesen Zeugen, mit einem polizeilich verwendeten âFacebook Kontoâ die Nutzerkonten der Angeklagten ausgeforscht. Der Beamte hatte hierzu seine IdentitĂ€t bewusst verschleiert und sich auf den Facebook-Profilen der Angeklagten âumgesehenâ, ohne sich als Beamter zu erkennen zu geben. Sein Ziel war es, die Kommunikation des Freundes- und Bekanntenkreises der Angeklagten fĂŒr seine Ermittlungen auszuwerten. Ermittlungen in andere Richtungen nahm der Beamte auch hier wieder nicht vor. Die Redewendung âAuf dem rechten Auge blindâ scheint auf diesen Beamten zuzutreffen.
UnzulÀssige Ermittlungsmethoden
Die Verteidigung beantragte die Feststellung fĂŒr das Verfahren, dass diese Ermittlungsmethoden des Beamten Martin W. nach der StPO absolut nicht zulĂ€ssig seien und in der âRechtsfolge zum Verwertungsverbotâ fĂŒhren mĂŒssten. Der StA bezeichnete indes das Vorgehen, ohne nĂ€here BegrĂŒndung, als âvöllig zulĂ€ssige Methodeâ.
Anfangsverdacht gegen die rechte Bremer Hooligan-Szene
Dass fĂŒr die Verteidiger der berechtigte Verdacht aufkommen muss, GeschĂ€digte wie Jaroslaw S. hĂ€tten in Kooperation mit dem Ermittlungsbeamten Martin W. bewusst einseitig die Ermittlungsbehörden mit dem vermeintlichen âTrioâ aus antifaschistischen Ultras in Verbindung gebracht, ist auch fĂŒr den AKJ Bremen nicht einfach von der Hand zu weisen.
AuffĂ€llig ist besonders die Verbindung der in Polen untergetauchten Person Jaroslaw S. zur Bremer Neonazi-Szene. Dessen eindeutigen Verbindungen, konkret zur faschistischen Hooliganszene der so genannten âFreibeuterâ, liegen auch dem AKJ vor.
Sollte sich der Verdacht weiter erhĂ€rten, die Angeklagten seien in gegenseitiger Absprache durch die GeschĂ€digten belastet worden, wog das Belastungsinteresse von mindestens einem der GeschĂ€digten von Anfang an schwer. Ein politisches Motiv der rechtsextremen Szene, der Jaroslaw S. nachweislich angehörte, lieĂe somit den ganzen Prozess, sowie die Anklage der Staatsanwaltschaft, als Farce erscheinen, Im Moment sieht es so aus, dass der Belastungszeuge Jaroslaw S. die Angeklagten vermutlich allein deshalb fĂŒr die Staatsanwaltschaft zum Objekt der Strafverfolgung gemacht haben könnte, um ihnen zu schaden. Hierzu könnte er sich mit den anderen Zeugen zusammengefunden haben, um den Beamten Martin W., entgegen ihrer eigenen Aussagen in den ersten Protokollen der Polizei, mit erfundenen Informationen auf die Angeklagten zu bringen. Mit diesem Kenntnisstand mĂŒsste das Verfahren folgerichtig eingestellt und unverzĂŒglich Ermittlungen gegen die vermeintlich GeschĂ€digten aufgenommen, sowie Valentin S. aus der U-Haft entlassen und entschĂ€digt werden.
Antrag auf Ausschluss des Staatsanwaltes und vorsitzenden Richters
So schlieĂt sich der AKJ Bremen der Kritik der Verteidigung, die aus einem Antrag hervorgeht, an. Die Verteidigerin Voigt verlas sĂ€mtliche bekannt gewordenen Verfahrensfehler und dubiosen Ermittlungsmethoden der Behörden, die zu dieser fragwĂŒrdigen Anklage gefĂŒhrt haben. Der Staatsanwalt habe bewusst âzum Nachteil der Angeklagten Anklage erhobenâ, trotz des âbesseren Wissen darum, dass es hier nicht ĂŒberwiegend zu einer Verurteilung kommenâ mĂŒsse. Vielmehr habe âder Staatsanwalt gar keine Anhaltspunkte gegen die Beschuldigten und eröffnete trotzdem dieses Verfahrenâ. Die âwidersprĂŒchlichen Aussagenâ sowie âgegenseitige Beeinflussung der Zeugenâ, die âeinseitigen Ermittlungenâ der zustĂ€ndigen Beamten und das âNicht-Aufgreifen eines Hauptbelastungszeugenâ, lieĂen diesen Prozess als das âErgebnis des einseitigen Verfolgungseifers des Staatsanwaltesâ erscheinen. Zu klĂ€ren sei vielmehr, ob nicht gegen den StA ein Verfahren in Frage komme, wegen der âVerfolgung Unschuldigerâ, so die Verteidigerin Voigt.
Der StA wollte sich hierzu bei der nÀchsten Sitzung  erklÀren.
Der Prozess wird am 18.02.2016, um 9 Uhr in der Strafkammer des Landgerichts im Raum 218 fortgesetzt.
Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Bremen


2 Antworten
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