Plädoyer für eine wehrhafte Demokratie

Rob

Studiert Europäische Integration in Chemnitz. Hier mit Kommentaren und Analysen zur Europäischen Politik, zur Bremer Landespolitik und aus Sachsen. Auch mal zu Zukunft, Antifa und Kultur.

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2 Antworten

  1. jur. Klugscheißer sagt:

    Du hast einen juristisch fatalen Fehler in deinem Text. Die Ewigkeitsgarantie schützt Art. 1 und(!) 20GG. Die Grundrechte dürfen laut BVerfG durchaus eingeschränkt werden, nur ihr Wesensgehalt, quasi der Würdekern, den all diese Grundrechte enthalten, darf nicht angetastet werden.
    Das ändert natürlich nichts daran, dass offensiver Antifaschismus nötig und legitim bleibt. Und auch nichts daran, dass auch die Stabilisierung der Parlamentarischen Demokratie derzeit zu unseren Aufgaben gehört, in so fern stimme ich dir voll zu